



Ab dem 1. Januar 2026 führt die isländische Regierung eine neue Kilometersteuer für Mietfahrzeuge ein.
Für jeden gefahrenen Kilometer wird eine Gebühr von ca. 0,06 € pro Kilometer erhoben.
Diese Gebühr wird am Ende der Mietdauer über den Mietwagenanbieter abgerechnet und an die isländische Regierung abgeführt. Gleichzeitig wird der öffentliche Benzinpreis pro Liter in Island um einen ähnlichen Betrag gesenkt, um die zusätzliche Belastung für Fahrer auszugleichen.
Bei der Abholung des Fahrzeugs wird eine Vorautorisierung auf der Kreditkarte vorgenommen.
Diese Vorautorisierung dient bereits heute zur Abrechnung von z. B.:
Ab dem 01.01.2026 wird darüber hinaus auch die neue Kilometersteuer auf diesem Weg abgerechnet – abhängig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Die endgültige Belastung erfolgt nach Rückgabe des Fahrzeugs, ohne dass eine erneute Kontaktaufnahme notwendig ist. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von allen Mietwagenanbietern in Island umgesetzt werden.