Versicherungsinformationen
Sicher fahren mit der Zusatzversicherung Null-Selbstbehalt unseres Partners Allianz Worldwide Partners.
Leistungen
Die Versicherung tritt im Falle eines Unfallschadens an einem gebuchten Mietwagen/Wohnmobil/Motorrad in Kraft, bei dem Sie im Rahmen einer bestehenden Fahrzeugversicherung des jeweiligen Anbieters einen Selbstbehalt zu tragen hätten.
Die Versicherungsleistung umfasst den vom Fahrzeugvermieter einbehaltenen Selbstbehalt. Sie tritt in Kraft mit Übernahme des versicherten Fahrzeuges und gilt für die Dauer der Anmietung. Maximal können Anmietungen bis 93 Tage versichert werden.
Versichert sind Schäden, die resultieren aus:
- Unfall
- Diebstahl oder versuchter Diebstahl
- Vandalismus
- Zusammenstoß mit Tieren
- Brand und Explosion
- Elementarschäden: Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Vulkanausbruch
- Außerdem versichert sind Schäden an: Unterboden (inkl. Ölwanne), Reifen, Glas (Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Außenspiegel), Fahrzeugdach
Ausgeschlossen sind Schäden, die resultieren aus:
- Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers
- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
- Fahrten unter Drogen-, Alkohol- oder Arzneimitteleinfluss
- Befahren von Straßen für die laut Fahrzeugvermieter Gebietsbeschränkungen bestehen (auf Campingplätzen und Fähren besteht Versicherungsschutz)
- vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs
- Schäden durch fehlerhafte Bedienung und Verschleiß
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Teilnahme an Wettfahrten und Verwendung des Fahrzeugs zu gesetzeswidrigen Handlungen
- Kosten für Privatgegenstände, die durch den Unfall beschädigt oder aus dem Fahrzeug gestohlen wurden oder abhanden kamen
Verhaltensweise im Schadensfall
Bitte benachrichtigen Sie im Schadensfall unverzüglich den Fahrzeugvermieter sowie bei Unfällen, Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen die örtliche Polizei. Bitte beachten Sie zusätzlich die in den Mietbedingungen dargelegten Vorgaben seitens des Fahrzeugvermieters.
Schadenmeldung
Wichtige Information
Im Schadenfall sind zur Rückerstattung des Selbstbehaltes folgende Nachweise/Dokumente einzureichen:
- Explorer Buchungsbestätigung, Versicherungsausweis, Schadensbericht seitens des Vermieters, Polizeibericht (wenn vorhanden), objektiv verifizierbarer Nachweis über Schadenhöhe, Nachweis über den Einbehalt der Selbstbeteiligung durch den Fahrzeugvermieter, Mietfahrzeugvertrag, Übernahme- und Rückgabeprotokolle sowie die ausgefüllte Schadenmeldung von Allianz Worldwide Partners.
Vermittler: TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH
Hierbei handelt es sich um einen Auszug der Versicherungsbedingungen. Die vollständigen Versicherungsbedingungen erhalten Sie bei Ihren Explorer-Reiseexperten sowie bei Buchung eines Mietfahrzeugs.