Versicherungsinformationen Hanse Merkur

Sicher fahren mit der Zusatzversicherung Null-Selbstbehalt unseres Partners Hanse Merkur.

Leistungen

Die Versicherung tritt im Falle eines Unfallschadens an einem gebuchten Mietwagen/Wohnmobil/Motorrad in Kraft, bei dem Sie im Rahmen einer bestehenden Fahrzeugversicherung des jeweiligen Anbieters einen Selbstbehalt zu tragen hätten.

Die Versicherungsleistung umfasst den vom Fahrzeugvermieter einbehaltenen Selbstbehalt. Sie tritt in Kraft mit Übernahme des versicherten Fahrzeuges und gilt für die Dauer der Anmietung. Maximal können Anmietungen bis 93 Tage versichert werden.

Verhaltensweise im Schadensfall

Bitte benachrichtigen Sie im Schadensfall unverzüglich den Fahrzeugvermieter sowie bei Unfällen, Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen die örtliche Polizei. Bitte beachten Sie zusätzlich die in den Mietbedingungen dargelegten Vorgaben seitens des Fahrzeugvermieters.

Schadenmeldung

Weitere Informationen folgen in Kürze.

Wichtige Information

Im Schadenfall sind zur Rückerstattung des Selbstbehaltes folgende Nachweise/Dokumente einzureichen:

  • Explorer Buchungsbestätigung, Versicherungsausweis, Schadensbericht seitens des Vermieters, Polizeibericht (wenn vorhanden), objektiv verifizierbarer Nachweis über Schadenhöhe, Nachweis über den Einbehalt der Selbstbeteiligung durch den Fahrzeugvermieter, Mietfahrzeugvertrag, Übernahme- und Rückgabeprotokolle. 

 

Hierbei handelt es sich um einen Auszug der Versicherungsbedingungen. Die vollständigen Versicherungsbedingungen erhalten Sie bei Ihren Explorer-Reiseexperten sowie bei Buchung eines Mietfahrzeugs.