Versicherungs- und Mietbedingungen Bushlore Afrika

Eingeschlossene Leistungen - Basispaket:

  • unbegrenzte Kilometer
  • Standard-Versicherung (Haftpflicht-/Kaskoversicherung mit Selbstbehalt ZAR/N$ 30.000 pro Schadensfall sowie bei Diebstahl, bei Anmietung per Kreditkarte zu hinterlegen)
  • Abschleppkosten (innerhalb Südafrikas bei Unfällen / innerhalb von Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, eSwatini (Swasiland), südl. Mosambik, Simbabwe, südl. Sambia (Livingstone Distrikt) bei mechanischen/technischen Problemen),
  • Flughafen-/Hoteltransfers am Anmiet- und Abgabetag zu den regulären Öffnungszeiten
  • Aufpreis für 1 zusätzlichen Fahrer,
  • gefüllte Gasflasche/Wassertank,
  • Campingausstattung für bis zu 4 Personen,
  • landesweiter Kundendienst und Notfallservice,
  • Lokale Mehrwertsteuer (VAT)
  • Informationsmaterial inkl. Karten

Für weitere Informationen zu den eingeschlossenen Versicherungen siehe auch den Punkt „Versicherungen“. Bitte die Hinweise für Jungfahrer unter 23 Jahren beachten.

 

Eingeschlossene Leistungen – Basispaket Plus (Reduzierung Selbstbehalt):

  • unbegrenzte Kilometer
  • Haftpflicht-/Kasko-Versicherung (Haftpflicht-/Kaskoversicherung mit Selbstbehalt ZAR/N$ 15.000 pro Schadensfall, bei Anmietung per Kreditkarte zu hinterlegen)
  • Diebstahlschutz (Null Selbstbehalt bei Diebstahl)
  • Abschleppkosten (innerhalb von Südafrika, Namibia & Botswana bei Unfällen / innerhalb von Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, eSwatini (Swasiland), südl. Mosambik, Simbabwe, südl. Sambia (Livingstone Distrikt) bei mechanischen/technischen Problemen),
  • Flughafen-/Hoteltransfers am Anmiet- und Abgabetag zu den regulären Öffnungszeiten
  • Aufpreis für 1 zusätzlichen Fahrer,
  • gefüllte Gasflasche/Wassertank,
  • Campingausstattung für bis zu 4 Personen,
  • Kundendienst und Notfallservice,
  • Lokale Mehrwertsteuer (VAT)
  • Informationsmaterial inkl. Karten

Für weitere Informationen zu den eingeschlossenen Versicherungen siehe auch den Punkt „Versicherungen“. Bitte die Hinweise für Jungfahrer unter 23 Jahren beachten.

 

Eingeschlossene Leistungen – Premiumpaket (Reduzierung Selbstbehalt):

  • unbegrenzte Kilometer
  • Haftpflicht-/Kasko-Versicherung (ohne Selbstbehalt, auch bei Schäden an der Windschutzscheibe, an den Reifen und am Unterboden sowie bei Diebstahl / Kaution ZAR/N$ 5.000,- bei Anmietung per Kreditkarte zu hinterlegen)
  • Abschleppkosten (innerhalb von Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, eSwatini (Swasiland), südl. Mosambik, Simbabwe, südl. Sambia (Livingstone Distrikt) bei Unfällen und mechanischen/technischen Problemen),
  • Flughafen-/Hoteltransfers am Anmiet- und Abgabetag zu den regulären Öffnungszeiten
  • Aufpreis für 1 zusätzlichen Fahrer,
  • gefüllte Gasflasche/Wassertank,
  • Campingausstattung für bis zu 4 Personen,
  • landesweiter Kundendienst und Notfallservice,
  • Lokale Mehrwertsteuer (VAT)
  • Informationsmaterial inkl. Karten

Für weitere Informationen zu den eingeschlossenen Versicherungen siehe auch den Punkt „Versicherungen“. Bitte die Hinweise für Jungfahrer unter 23 Jahren beachten.

 

Nicht eingeschlossene Leistungen:
Benzin, Kaution, Folgekosten, Kosten für Einwegmieten, Grenzüberschreitungen und Maut, Kosten für weitere zusätzliche Fahrer (ab 3. Fahrer), Kosten für Zusatzausstattung (z.B. Kindersitz, GPS), Reinigungskosten, CO2-Steuer in Namibia, Bearbeitungskosten für Schadensfälle und bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung, Steuern und Zuschläge für zusätzlich vor Ort gebuchte Leistungen.
Ein Insassenschutz sowie ein Schutz bei Schäden am persönlichen Eigentum sind außerdem nicht enthalten. Der Abschluss eines persönlichen Versicherungspaketes wird dringend empfohlen. 

Bitte beachte außerdem die Versicherungsausschlussbedingungen.

 

Versicherungen:

Kasko-Versicherung:
Basispaket: Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Mietfahrzeug und gilt in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Tansania, eSwatini (ehem. Swasiland), Lesotho und Malawi. Fahrten in weitere Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Bushlore. Schäden an Reifen, Windschutzscheibe und Unterboden sind nicht von der Versicherung abgedeckt.
Selbstbehalt bei Fahrzeugüberschlag (single vehicle rollover) und Unfällen mit Tieren bei Dämmerung oder Dunkelheit: ZAR/N$ 60.000,-
Selbstbehalt für Jungfahrer unter 23 Jahren bei Unfällen: ZAR/N$ 60.000,-

Basispaket Plus: Schäden an Reifen und Windschutzscheibe sind nicht von der Versicherung abgedeckt.
Selbstbehalt bei Fahrzeugüberschlag (single vehicle rollover) und Unfällen mit Tieren bei Dämmerung oder Dunkelheit: ZAR/N$ 30.000,-
Selbstbehalt für Jungfahrer unter 23 Jahren: ZAR/N$ 30.000,- bei Unfällen; ZAR/N$ 60.000,- bei Fahrzeugüberschlag (single vehicle rollover)

Premiumpaket: Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Mietfahrzeug und gilt in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Tansania, eSwatini (ehem. Swasiland), Lesotho und Malawi. Fahrten in weitere Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Bushlore. Schäden an Reifen, Windschutzscheibe und Unterboden werden von der Versicherung übernommen, nicht jedoch Folgekosten wie z.B. Anfahrtskosten des Mechanikers oder Zeitverlust. Die Versicherung übernimmt max. 2 Reifenschäden innerhalb von 30 Tagen.
Selbstbehalt bei Fahrzeugüberschlag (single vehicle rollover) und Unfällen mit Tieren bei Dämmerung oder Dunkelheit: ZAR/N$ 20.000,-
Selbstbehalt für Jungfahrer unter 23 Jahren: ZAR/N$ 30.000,- bei Unfällen; ZAR/N$ 60.000,- bei Fahrzeugüberschlag (single vehicle rollover)

 

Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden am Eigentum Dritter und gilt in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und eSwatini (Swasiland). Bei Grenzübertritten in weitere Länder muss an der Grenze weiterer Versicherungsschutz für das jeweilige Land erworben werden.

 

Ein Personenschutz (Insassen und Dritte) sowie ein Schutz bei Schäden am persönlichen Eigentum sind nicht enthalten. Der Abschluss eines persönlichen Versicherungspaketes wird dringend empfohlen.

 

Versicherungsausschlussbedingungen:                             
Der Mieter haftet unbeschränkt für jeden Schaden am Mietfahrzeug bzw. am Eigentum Dritter wenn:  

  • … eine oder mehrere Bestimmungen des Mietvertrages verletzt werden.
  • … ein Schaden entsteht während der Mieter/Fahrer eine oder mehrere Straßenverkehrsgesetze oder -verordnungen missachtet (auch Fahren auf der verkehrten Straßenseite).
  • … Schäden am Fahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit, leichtsinniger, unachtsamer oder waghalsiger Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit, Nichtbeachten der Fahrzeughöhe und durch Übermüdung des Fahrers entstehen.
  • … unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen/Alkohol gefahren wird.
  • … auf Straßen mit eingeschränkter Nutzung oder auf nicht zugelassenen Straßen/in nicht zugelassenen Gebieten gefahren wird. Bitte beachte hierzu die Hinweise zu den Gebietsbeschränkungen.
  • … am oder im Fahrzeug Wasser-/Salzwasserschäden entstehen. Bei Fahrten durch Wasser ist die Wattiefe des Fahrzeuges zwingend zu beachten.
  • … das Fahrzeug ohne Erlaubnis des Vermieters in einem anderen Land gefahren wird.
  • … das Fahrzeug an den Reifen oder der Windschutzscheibe den beschädigt wird.
    Ausnahme: Bei Buchung des Premiumpakets sind diese Schäden abgedeckt.
  • … das Fahrzeug am Unterboden beschädigt wird.
    Ausnahme: Bei Buchung des Basispakets Plus oder des Premiumpakets sind diese Schäden abgedeckt.
  • ... Schäden durch das Stehen auf der Motorhaube oder dem Dach entstehen.
  • ... durch, den Straßenverhältnissen nicht angepasste Fahrweise/Geschwindigkeit, Schäden am Dach und Unterboden entstehen (z.B. Schäden an der Antriebswelle, Federung, Schürze, Motor, Getriebe, Ölwanne u.a.m.).
  • ... Getriebeschäden entstehen, die auf fehlerhafte Benutzung der Kupplung/Handbremse zurückzuführen sind.
  • … Warnleuchten am Armaturenbrett missachtet werden.
  • … Fahrwerkschäden jeglicher Art entstehen, z.B. wenn die Differentialsperre unsachgemäß genutzt wird (z.B. bei Fahrten mit Differentialsperre auf geteerten Straßen).
  • … der Motor durch unsachgemäße Nutzung blockiert wird.
  • … das Fahrzeug an einem nicht abgesprochenen Ort abgestellt und verlassen wird.
  • … im Falle eines Unfalls oder Diebstahls kein Polizeibericht vorgelegt wird.
  • … Zubehör oder Teile der Fahrzeugausstattung verloren gehen.

 

 

Ausstattung:

Fahrzeug-/Campingausstattung:

Fahrzeugausstattung: Abschleppseil, Überbrückungskabel, Gummi-Sandleitern, Flickset für Reifen, Feuerlöscher, Schutznetz für den Kühlergrill (für Fahrten durch hohes Gras), Werkzeugset, Wagenheber, 2 Ersatzreifen, Reifenkompressor, 2 Spanngurte, Taschenlampe, Axt, Spaten, Erste-Hilfe-Set.

Campingausstattung: Campingtisch/-stühle, Gaskocher/-flasche, batteriebetriebene Lampe, tragbare Waschschüssel, Campingdusche, tragbare Toilette (auf Anfrage), Sichtschutz für Dusche/Toilette (auf Anfrage), Bettwäsche, Schlafsäcke, Kopfkissen, Hand-/Geschirrtücher, Besteck, Geschirr, Pfanne, Topf, Grillrost, Schneidebrett, Küchenmesser, Zange, Aufbewahrungsbehälter, Wasserkessel, Salatschüssel, Dosenöffner, Korkenzieher.

 

Zusatzkosten:

Obligatorische Vertragskosten: Bei Fahrzeugannahme sind vor Ort sind einmalig Vertragskosten i.H.v. ZAR/N$ 120,- zu entrichten.

 

Reinigungskosten:
Die Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs sind vor Ort bei Fahrzeugannahme zu zahlen. Preise lt. System.

 

Elektronische Mautgebühren (E-Toll) Südafrika:
Bei Fahrzeugannahme und/oder -abgabe in Südafrika ist vor Ort eine örtliche Straßennutzungssteuer zu entrichten. Preise lt. System.

 

Namibian Carbon Emissions Tax:
Durch die Regierung von Namibia wird vor Ort eine Steuer auf den CO2-Ausstoß erhoben. Die CO2-Emissions Tax ist vor Ort mit Kreditkarte zu entrichten. Preise lt. System.

 

Zusatzfahrer:
Insgesamt zwei Fahrer sind bereits im Mietpreis inkludiert. Weitere Fahrer können gegen Aufpreis hinzugefügt werden. Preise lt. System.

 

Einwegmieten:           
Zwischen allen Depots in Südafrika, Namibia und Botswana sowie nach/von Sambia, Simbabwe, Mosambik, Malawi, Tansania und Kenia sind Einwegmieten gegen Aufpreis erlaubt. Die Aufpreise werden bei Buchung im System angezeigt.

  

Zusatzausstattung (Preise lt. System):

  • Campingausstattung für eine 5. Person
  • GPS-Navigationsgerät  
    Bitte beachten: GPS-Navigationsgeräte funktionieren im Südlichen Afrika, vor allem in den Wildreservaten, nur bedingt. Zudem werden die Fahrwege (Sandstraßen) in den Wildreservaten oft nicht in den GPS-Karten angezeigt.
  • Zusätzliches Boden-Zelt
  • Zusätzliche Campingmatratze
  • Funkgerät
  • Satellitentelefon
  • Baby-/Kindersitz
  • 20 L Benzinkanister
  • Zusätzlicher Wassertank 40l
  • Mobile Dusche
  • Kühlbox
  • Markise/Sonnensegel
  • Adapter für Stromanschluss im Auto 220V

 Die Verfügbarkeit der Zusatzausstattung ist außerhalb der Mietstationen in Johannesburg und Windhoek nicht garantiert. Sollte ein reservierter Ausrüstungsgegenstand nicht zur Verfügung stehen, so stellt dies keine Vertragsverletzung dar und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Der Mieter ist bei Fahrzeugannahme für die Überprüfung der Zusatzausstattung verantwortlich. Sollten während der Reise technische Probleme an der Zusatzausstattung auftreten, so ist Bushlore unverzüglich zu informieren. Bushlore wird wenn möglich einen Ersatz zur Verfügung stellen oder eine Reparatur ermöglichen. Sollte dies jedoch je nach Reiseregion nicht möglich sein, beeinträchtigt dies nicht den Fahrzeug-Mietvertrag.

 

Genehmigung für Grenzübertritte:
Die Mitnahme des Fahrzeuges in benachbarte Länder ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
Für die Genehmigung der Grenzüberschreitung fallen Aufpreise an (Preise lt. System).
Siehe auch unter „Grenzübertritte“ unten.

 

Anmietung/Fahrzeugabgabe:

Mietstationen:            
Südafrika: Johannesburg, Kapstadt
Namibia: Windhoek
Botswana: Kasane, Maun

Weitere Zustellungs-/Abholungsorte (auf Anfrage):
Südafrika: Pretoria, Durban, Hoedspruit, Nelspruit, Port Elizabeth, Upington
Namibia: Swakopmund, Walvis Bay 
Botswana: Gaborone, Katima Mulilo
Sambia: Livingstone, Lusaka
Simbabwe: Harare, Victoria Falls
Mosambik: Maputo, Pemba, Vilankulous
Malawi: Lilongwe
Tansania: Dar es Salaam
Kenia: Nairobi

Für die Zustellung/Abholung werden jeweils Einwegmieten berechnet (zahlbar vor Ort). Für Anmietungen außerhalb Südafrikas werden die Preise für Namibia zugrunde gelegt.

               

Öffnungszeiten:             
Montag - Freitag: 07:30 – 16:30 Uhr
Samstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Sonntag: geschlossen            
Annahmen/Abgaben außerhalb der Geschäftszeiten sind auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. Preise lt. System.

 

Fahrzeugübernahme und -rückgabe:       
Bei Fahrzeugannahme benötigt der Hauptmieter einen Reisepass, einen Führerschein und eine Kreditkarte. Alle Dokumente müssen auf denselben Namen ausgestellt sein. Bei Fahrzeugannahme an Orten, an denen Bushlore keine Vermietstation betreibt, müssen vorab Kopien dieser Dokumente vorgelegt werden.
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank angenommen und muss mit gefülltem Tank wieder zurückgegeben werden. Anderenfalls wird das Fahrzeug im Depot aufgetankt und die dafür angefallenen Kosten werden der Kreditkarte des Kunden belastet.
Das Fahrzeug wird in einem sauberen, gereinigten Zustand angemietet und muss in einem ordentlichen Zustand abgegeben werden. Vor Ort werden pauschale Reinigungskosten in Rechnung gestellt (Preise lt. System). Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei stark verschmutzten Fahrzeugen zusätzliche Kosten zu erheben. Falls die Toilette/Abwassertank nicht geleert wurden, fallen ebenfalls zusätzlich Kosten an.
Dem Mieter werden anfallende Kosten für unerlaubtes Parken, Geschwindigkeitsübertretungen bzw. andere Missachtungen der Verkehrsregeln sowie bei Fahrzeugrückgabe nicht gemeldete Beschädigungen am Fahrzeug bzw. am Eigentum Dritter in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Verwaltungskosten pro Vergehen betragen ZAR/N$ 150,-.
Der Mieter ist bei Fahrzeugübernahme für die Überprüfung der Vollständigkeit und Funktion der Fahrzeugausstattung (z.B. Ersatzrad, Werkzeug etc.) sowie den Reifendruck mitverantwortlich. Die Übergabe ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Fahrer alle Funktionen geprüft und sich damit vertraut gemacht haben (u.a. 4WD System, Camping Equipment, Werkzeug).
Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet.
Keine Erstattung für nicht genutzte Tage bei verspäteter Annahme oder frühzeitiger Abgabe des Fahrzeuges. Sollte das Fahrzeug während der Reise gewechselt werden, erfolgt keine Benzinerstattung.  

 

Kaution:         
Bei Annahme des Fahrzeuges ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen: ZAR/N$ 30.000,- (Basispaket) / ZAR/N$ 15.000,- (Basispaket Plus) / ZAR/N$ 5.000,- (Premiumpaket). Der Betrag wird auf dem Kreditkartenkonto reserviert/abgebucht.
Akzeptierte Kreditkarten: VISA, MasterCard (American Express kann in Ausnahmefällen akzeptiert werden). Der Besitzer der Kreditkarte muss gleichzeitig auch Fahrer und Hauptmieter sein. Die Kaution wird zurückerstattet bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges im sauberen Zustand, am vorher vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, sofern keine Schäden am Fahrzeug selbst oder am Eigentum Dritter entstanden sind, bei entleerter/m Toilettenkassette/Schmutzwassertank und wenn keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt wurden. Die Rückerstattung/Freigabe der Kaution erfolgt auf die angegebene Kreditkarte des Fahrers innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeuges. Verluste durch Währungsschwankungen und Bankkosten für Auslandstransaktionen werden nicht erstattet.        

 

Fahrzeugkategorie:                                                      
Die Wagenangaben dienen als Richtlinien. Grundrisse und Wagenkategorien können variieren. Die Personenangaben beziehen sich auf die Anzahl der Schlafgelegenheiten; kalkuliere lieber großzügiger als zu knapp. Der Stauraum ist begrenzt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie nicht verfügbar sein sollte. Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeuges und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges entstehen könnten, entfallen.       
Das Fahrzeugalter in der Bushlore-Flotte beträgt i.d.R. max. 3 Jahre. Aufgrund von Lieferverzögerungen bei Neufahrzeugen kann dies aktuell jedoch nicht garantiert werden und es können einige Fahrzeuge länger in der Flotte verbleiben. Durch die Reisebeschränkungen der letzten Jahre haben diese jedoch i.d.R. deutlich weniger Kilometer gefahren als sonst nach 3 Jahren üblich.    

 

Bestimmungen:

Mindestalter: 23 Jahre
Anmietungen ab 21 Jahre auf Anfrage, es gelten striktere Versicherungsbedingungen und ein erhöhter Selbstbehalt (siehe auch „Versicherungen“).

 

Führerschein:                                                 
Alle Fahrer müssen bei Fahrzeugannahme einen gültigen nationalen Führerschein vorweisen. Zusätzlich zum nationalen Führerschein wird ein Internationaler Führerschein dringend empfohlen, wenn der nationale Führerschein keinen Hinweis in englischer Sprache enthält.   
Bitte beachte, dass in Namibia ein Internationaler Führerschein verpflichtend ist.

                                                                                                            

Mindestmietdauer:                                                     
In Südafrika: bei Buchung des Basispakets 5 Tage; bei Buchung des Premiumpakets 8 Tage / bei Anmietungen mit Grenzübertritten 7 Tage
In allen weiteren Ländern beträgt die Mindestmietdauer generell 7 Tage.
Bushlore behält sich das Recht vor, die Mindestmietdauern in Relation zur geplanten Fahrtstrecke jederzeit anzupassen. Bitte beachten: Bushlore muss bei Buchung über die ungefähre Fahrtstrecke informiert werden.          

                              

Gebietsbeschränkungen:                                                          
Die Mitnahme des Fahrzeuges in benachbarte Länder ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
Bushlore Allrad-Camper dürfen auf geteerten Straßen sowie auf anerkannten 4x4-Strecken in Südafrika, Namibia, eSwatini (ehem. Swasiland), Lesotho, Botswana, Mosambik, Simbabwe, Sambia, Tansania und Malawi sowie in Kenia gefahren werden. Für Fahrten in andere Länder ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Bushlore die Eckpunkte der geplanten Reiseroute vorab vorliegen, damit eventuelle Besonderheiten bei der Vorbereitung des Fahrzeugs berücksichtigt werden können.
Bei Fahrten über Straßen/Tracks in extrem schlechten Zustand oder in weit entlegene Gebiete trägt der Mieter die volle Verantwortung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn es längere Zeit in Anspruch nimmt ein Fahrzeug zu bergen, zu reparieren oder zu ersetzen. Der Mieter trägt in diesem Fall die Bergungskosten und der Versicherungsschutz erlischt. Straßen wie der Van Zyl’s Pass in Namibia sollten gemieden werden. Sollte Bushlore das Fahrzeug aufgrund der äußeren Umstände nicht erreichen und bergen können, so ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug an einen Ort zu bringen, der für Bushlore erreichbar ist.
Die Teilnahme an Wüstentouren in Namibia ist auf eigenes Risiko erlaubt, sofern diese professionell geführt sind. Es besteh jedoch kein Versicherungsschutz und der Mieter trägt alle Kosten im Falle von Beschädigungen oder Bergung.
Der Versicherungsschutz erlischt ebenfalls bei Off-Road-Fahrten abseits markierter Straßen/Tracks, z.B. über Sanddünen oder durch den Busch.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Wetterlage oder politischer Situation die Reise in bestimmte Gebiete zu untersagen. Es ist untersagt, auf nicht zugelassenen Straßen bzw. in nicht zugelassenen Gebieten zu fahren.            

   

Grenzübertritte:
Alle Grenzübertritte müssen vorab bei Bushlore angemeldet werden. Für die Genehmigung der Grenzüberschreitung fallen Aufpreise an (Preise lt. System). Grenzübertritte von Südafrika nach Lesotho und eSwatini (ehem. Swasiland) sind ohne Aufpreis möglich.
Bitte beachte, dass an den Grenzen z.T. zusätzlich staatliche Gebühren erhoben werden, die an der Grenze zu zahlen sind.

 

Kindersitze:
Für Reisende mit Kindern werden die Fahrzeuge der Kategorien HilC4, HilCAM und CruC4 empfohlen. Hier können auf der Rückbank zwei Baby-/Kindersitze oder Sitzerhöhungen angebracht werden sowie bei Bedarf zusätzlich eine Sitzerhöhung in der Mitte (mit Hüftgurt). Bitte mitreisende Kinder bei Buchung anmelden, um die Tauglichkeit des Fahrzeugs zu prüfen. Der Fahrzeugmieter ist für das korrekte Installieren der Baby-/Kindersitze im Fahrzeug und die Einhaltung der vor Ort gültigen Bestimmungen zur Mitnahme von Kindern verantwortlich.

 

Anschlüsse USB und Bluetooth:
Die Angaben zu Anschlüssen für USB und Bluetooth verstehen sich als Richtlinie. Es kann nicht garantiert werden, dass jedes mobile Gerät mit dem Fahrzeug verbunden werden kann. Bitte beachte, dass durch die Nutzung der Anschlüsse evtl. persönliche Daten im Fahrzeugcomputer gespeichert werden. Der Mieter ist vor Fahrzeugabgabe für die Löschung dieser Daten selbst verantwortlich.

  

Technische Wartung, Probleme/Reparaturen:                                                
Der Mieter ist während der Reise für die Wartung des Fahrzeugs (Prüfung des Ölstands, Kühlwassers und Reifendrucks) verantwortlich. Besonders vor dem Fahren in entlegene Gebiete sollten alle Funktionen des Fahrzeugs überprüft werden.
Sollte der Kilometerzähler des Fahrzeugs eine 10.000er-Marke erreichen, so muss das Fahrzeug in einer von Bushlore genehmigten Werkstatt gewartet werden. Innerhalb von Südafrika, Namibia und Botswana ist die Wartung in einer Vertragswerkstatt für Toyota Hilux Fahrzeuge kostenfrei, wenn diese in die Garantiezeit fällt. Außerhalb dieser Länder, außerhalb der Garantiezeit bzw. in unabhängigen Werkstätten sowie für alle Toyota Landcruiser sind die Kosten vom Mieter zu tragen. Falls die Wartung während der Reise notwendig wird, kläre die Details bitte vor Ort mit Bushlore.
Mängel am Fahrzeug müssen unverzüglich an den Vermieter gemeldet werden. Bei Unterlassung einer Mängelanzeige besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Reparaturen von bis zu bzw. ZAR/N$ 3.000,- am Fahrzeug oder an der Fahrzeugausstattung benötigen keine Genehmigung durch den Vermieter, die Kosten werden gegen Quittungsvorlage erstattet. Beträge über ZAR/N$  3.000,- bedürfen der Zustimmung des Vermieters; dies gilt auch für von der Kaskoversicherung abgedeckte Schäden (z.B. Reparatur der Windschutzscheibe bei Buchung des Premiumpakets). Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt zu bringen. Abschleppkosten werden bei technischen/mechanischen Problemen innerhalb von Südafrika, Namibia, Botswana, Simbabwe, südl. Mosambik und südl. Sambia von Bushlore übernommen.
Sollte ein Ersatzfahrzeug benötigt werden, so wird dieses binnen 24 Stunden (in Südafrika, Namibia, Botswana, eSwatini (ehem. Swasiland), Lesotho, Simbabwe, südl. Mosambik, südl. Sambia) bzw. binnen 72 Stunden (in weiter nördlich gelegenen Ländern) zugestellt.
In sehr entlegenen Regionen und je nach Verfügbarkeit von Werkstätten/Mechanikern kann es zu Verzögerungen kommen. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung wegen verlorener Urlaubszeit.
Bei Schäden am Kühlschrank, Dachzelt o.ä. Ausstattung, die in entlegenen Gebieten ggf. nicht repariert werden können, erstattet Bushlore anteilig den Mietpreis für die Tage, an denen die Ausstattung nicht genutzt werden kann (ZAR/N$ 60,-/Tag). Weitere Ansprüche auf Entschädigung bestehen nicht.
Die Dachzelte sind nicht komplett dicht gegen Moskitos. Ein kaputter Reißverschluss bedeutet nicht, dass das Dachzelt nicht mehr genutzt werden kann und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

 

Unfall/Ersatzfahrzeug:                                               

1. Der Unfall oder Diebstahl muss binnen 24 Stunden an den Vermieter sowie an die Polizei gemeldet werden. Ein Polizeibericht mit Vorgangsnummer muss bei Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter übergeben werden. Wir empfehlen, ausreichend Fotos von der Unfallstelle, den beschädigten Fahrzeugen sowie vom Führerschein des/der anderen Unfallteilnehmer zu machen.

2. Wenn ein Fahrzeug gestohlen wurde oder nicht mehr fahrtüchtig ist (durch einen Unfall oder Schaden am Fahrzeug), kann ein Ersatzfahrzeug angenommen werden (nach Verfügbarkeit). Für das Ersatzfahrzeug muss vor Ort ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Die Kosten für das Ersatzfahrzeug und die erneute Kaution gehen zu Lasten des Mieters.

3. Der Mieter ist dafür verantwortlich das Fahrzeug zur nächstgelegenen Mietstation zurück zu bringen. In welchen Ländern die Abschleppkosten übernommen werden siehe oben unter „eingeschlossene Leistungen“.

4. Nach einem Unfall besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Miettage.

5. Im Falle eines Unfalls werden von Bushlore vor Ort Verwaltungskosten i.H.v. ZAR/N$ 550,- berechnet (zzgl. zum eventuellen Selbstbehalt).

 

Bitte beachten:
Bei den hier aufgeführten Bestimmungen handelt es sich um einen Auszug der Bestimmungen des Vermieters. Für Vollständigkeit kann nicht gehaftet werden. Bitte beachte die ausführlichen Vertragsunterlagen/Mietvertrag des Vermieters bei Übernahme des Fahrzeuges vor Ort.
Alle Vermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der Mietwagenanbieter zum Zeitpunkt der Buchung. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Mietwagenanbieter zur Folge haben, behält sich der Anbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.

 

Stornierungsbedingungen:
* Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
* Ab 29 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

 

Allgemeine Hinweise:                                                 
Namibia und Botswana sind Länder mit überwiegend Wüstengebieten. Durch das Fahren auf nicht geteerten Straßen kann Wüsten-/Sandstaub in das Innere des Fahrzeuges gelangen.
Im südlichen Afrika herrscht Linksverkehr.
Passe Dein Fahrverhalten und die Geschwindigkeit den örtlichen Straßen- und Witterungsbedingungen an.
Wir raten dringend von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit/bei Nacht ab.
Beachte bei der Planung Deiner Reiseroute die weiten Entfernungen im Südlichen Afrika sowie die Öffnungszeiten der Grenzstationen und der Zufahrten zu den Nationalparks.
Alle Fahrzeuge sind mit Tracking-Systemen ausgestattet.

 

Unternehmenssitz: Explorer World of Travel GmbH, Hüttenstraße 17, 40215 Düsseldorf

 

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