Versicherungs- und Mietbedingungen Britz Mietwagen Afrika
Eingeschlossene Leistungen – Basispaket:
- Standardversicherung mit Selbstbeteiligung (ZAR/N$ 33.000 – 55.000 pro Schadensfall, je nach Fahrzeugkategorie) im Fall eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug und am Eigentum Dritter*,
- unbegrenzte Kilometer,
- Transfer zwischen Depot (Johannesburg, Kapstadt, Windhoek und Maun) und Flughafen (im Radius von 25 km) am Anmiet- und Abgabetag,
- Aufpreis für 1 zusätzlichen Fahrer,
- 24h-Notfall-/Pannenhilfe,
- Lokale Mehrwertsteuer (VAT)
Nicht eingeschlossen: Kosten durch Folgeschäden, Schäden an Dach und Unterboden, Schäden an Windschutzscheibe, Glas, Reifen/Felgen, Diebstahl des Radios, Schäden an der Kupplung und Federung (ZAR/N$ 24.500,- zzgl. Einbaukosten), Schäden an der Ausstattung bzw. Zusatzausstattung (z.B. GPS, Kompressor), Schäden durch Fahrzeugüberschlag (als Überschlag zählt auch wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt).
Für die Bearbeitung von Schadensfällen (z.B. nach einem Unfall oder bei technischen Problemen am Fahrzeug) werden ZAR/N$ 1.500,- berechnet.
Eingeschlossene Leistungen - Premiumpaket (Reduzierung Selbstbehalt 1):
- Haftungsoption „Super Cover/LLR2“ (ohne Selbstbeteiligung bei Unfallschäden am Fahrzeug und am Eigentum Dritter)*,
- unbegrenzte Kilometer,
- Transfer zwischen Depot (Johannesburg, Kapstadt, Windhoek, Maun, Kasane) und Flughafen (im Radius von 25 km) am Anmiet- und Abgabetag,
- Aufpreis für 1 zusätzlichen Fahrer,
- 24h-Notfall-/Pannenhilfe,
- Lokale Mehrwertsteuer (VAT)
* deckt die Kosten für Schäden an der Windschutzscheibe/Glas, Schäden an den Reifen und Felgen, Diebstahl des Radios und Abschleppkosten:
- max. 2 Schäden an der Windschutzscheibe, max. 2 Reifenschäden bei Mieten bis 14 Tage, max. 4 Reifenschäden bei Mieten ab 15 Tagen, gebrauchte Reifen werden zu max. 50% erstattet, Radiodiebstahl
Nicht eingeschlossen: Kosten durch Folgeschäden, Schäden an Dach und Unterboden, Schäden an der Kupplung und Federung (ZAR/N$ 24.500,- bzw. USD 2.450,- zzgl. Einbaukosten), Schäden an der Ausstattung bzw. Zusatzausstattung (z.B. GPS, Kompressor), Schäden durch Fahrzeugüberschlag (als Überschlag zählt auch wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt).
Für die Bearbeitung von Schadensfällen (z.B. nach einem Unfall oder bei technischen Problemen am Fahrzeug) werden ZAR/N$ 1.500,- berechnet.
Weitere Versicherungsoption – Reduzierung Selbstbehalt:
Zusätzlich zum Basispaket eingeschlossen:
- Haftungsoption LLR1 mit reduzierter Selbstbeteiligung (ZAR/N$ 16.500 – 27.000 pro Schadensfall je nach Fahrzeugkategorie) im Fall eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug und am Eigentum Dritter,
- Versicherung für je max. 1 Schaden an Reifen, Felgen und Windschutzscheibe
- Zu hinterlegende Kaution: ZAR/N$ 16.500 – 27.000 je nach Fahrzeugkategorie.
Nicht eingeschlossene Leistungen:
Benzin, Kaution, Schäden an der Kupplung, Schäden an der Ausstattung bzw. Zusatzausstattung, Schäden durch Sand und Wasser, Schäden durch Fahrzeugüberschlag (als Überschlag zählt auch wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt), Kosten für Einwegmieten, Grenzüberschreitungen, Mautgebühren, Kosten für weitere zusätzliche Fahrer (ab 3. Fahrer), Kosten für Zusatzausstattung (z.B. Kindersitz, GPS), Bearbeitungskosten für Schadensfälle und bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung, Steuern und Zuschläge für zusätzlich vor Ort gebuchte Leistungen.
Bitte beachte außerdem die Versicherungsausschlussbedingungen.
Zusatzkosten:
Obligatorische Vertragskosten: Bei Fahrzeugannahme sind vor Ort sind einmalig Vertragskosten i.H.v. ZAR/N$ 250,- zu entrichten.
South African Road Tax:
Bei Fahrzeugannahme und/oder -abgabe in Südafrika ist vor Ort eine örtliche Straßennutzungssteuer zu entrichten. Preise lt. System.
Zusatzfahrer:
Insgesamt zwei Fahrer sind bereits im Mietpreis inkludiert. Weitere Fahrer können gegen Aufpreis hinzugefügt werden. Preise lt. System.
Einwegmieten:
Zwischen allen Depots in Südafrika sowie nach Namibia, Botswana, Sambia und Mosambik sind Einwegmieten gegen Aufpreis erlaubt. Die Preise werden Ihnen bei Buchung im System angezeigt.
Zusatzausstattung (Preise lt. System):
- Baby-/Kindersitz
- Kompressor
- 2. Ersatzreifen (nur für Britz SUV Mietwagen Single Cab/Double Cab)
Genehmigung für Grenzübertritte:
Die Mitnahme des Fahrzeuges in benachbarte Länder ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Für die Genehmigung der Grenzüberschreitung fallen Aufpreise an (Preise lt. System). Siehe auch unter „Grenzübertritte“ unten.
Hinweis Botswana:
Vor Ort zu zahlende Kosten werden in der Landeswährung Botswanischer Pula berechnet. Je nach Währungskurs kann es daher zu Schwankungen gegenüber den hier genannten Beträgen in ZAR/N$ kommen.
Versicherungen:
Versicherungsausschlussbedingungen:
Der Mieter haftet unbeschränkt für jeden Schaden am Mietfahrzeug bzw. am Eigentum Dritter wenn:
- … eine oder mehrere Bestimmungen des Mietvertrages verletzt werden.
- … ein Schaden entsteht während der Mieter/Fahrer eine oder mehrere Straßenverkehrsgesetze oder -verordnungen missachtet (auch Fahren auf der verkehrten Straßenseite).
- ... Schäden am Fahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit, leichtsinniger, unachtsamer oder waghalsiger Fahrweise, überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachten der Fahrzeughöhe und durch Übermüdung des Fahrers entstehen.
- … unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen/Alkohol gefahren wird.
- … auf Straßen mit eingeschränkter Nutzung oder auf nicht zugelassenen Straßen/in nicht gelassenen Gebieten gefahren wird.
- … am oder im Fahrzeug Wasser-/Salzwasserschäden entstehen (Fahrzeuge dürfen nicht durch Gewässer gefahren werden).
- … das Fahrzeug ohne Erlaubnis des Vermieters in einem anderen Land gefahren wird.
- ... Schäden durch das Stehen auf der Motorhaube oder dem Dach entstehen.
- ... durch, den Straßenverhältnissen nicht angepasste Fahrweise/Geschwindigkeit, Schäden am Dach und Unterboden entstehen (z.B. Schäden an der Antriebswelle, Federung, Schürze, Motor, Getriebe, Ölwanne u.a.m.).
- ... Getriebeschäden entstehen, die auf fehlerhafte Benutzung der Kupplung/Handbremse zurückzuführen sind. Schäden an der Kupplung bis max. 3 Tage nach Fahrzeugannahme können davon ausgenommen sein. Dies unterliegt der Überprüfung des Vermieters. Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Kosten für ein neues Getriebe/Kupplung betragen ZAR/N$ 24.500,- zzgl. Einbaukosten.
- … Warnleuchten am Armaturenbrett missachtet werden.
- … Fahrwerkschäden jeglicher Art entstehen, z.B. wenn die Differentialsperre unsachgemäß genutzt wird (z.B. bei Fahrten mit Differentialsperre auf geteerten Straßen).
- … der Motor durch unsachgemäße Nutzung blockiert wird.
- ... Feuerschäden auf Grund von Fahrlässigkeit entstehen.
- … der Reifendruck nicht beachtet/kontrolliert wird bzw. der Reifen wegen zu hoher Geschwindigkeit überhitzt (vom Vermieter empfohlene Geschwindigkeiten: max. 100 km/h auf geteerten Straßen, 60 km/h auf Schotterstraßen und 40 km/h in Nationalparks soweit nicht anders ausgeschildert).
- … das Fahrzeug falsch betankt wurde oder Treibstoff in den Wassertank gefüllt wurde (ZAR/N$ 20.000,-). Sollte dies geschehen sein, bitte keinesfalls den Motor starten, um weitere Schäden am Fahrzeug zu vermeiden.
- … sich das Fahrzeug überschlägt (als Überschlag zählt auch wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt).
- Der Verlust bzw. Schäden an der Fahrzeugausstattung wie z.B. GPS und Autoschlüssel sind nicht versichert und berechtigen nicht zur Anfrage eines Ersatzfahrzeuges. Verloren gegangene oder im Fahrzeug eingeschlossene Autoschlüssel müssen unverzüglich an Britz gemeldet werden. Sämtliche Folgekosten trägt der Mieter.
Ein Personenschutz (Insassen und Dritte) sowie ein Schutz bei Schäden am persönlichen Eigentum sind nicht enthalten. Der Abschluss eines persönlichen Versicherungspaketes wird dringend empfohlen.
Anmietung/Fahrzeugabgabe:
Mietstationen:
Südafrika: Johannesburg, Kapstadt
Namibia: Windhoek
Botswana: Maun, Kasane
Weitere Zustellungs-/Abholungsorte (auf Anfrage und gegen Aufpreis): Durban, Nelspruit, Port Elizabeth, East London und George (jeweils Südafrika), Swakopmund und Walvis Bay (Namibia), Livingstone (Sambia), Gaborone (Botswana) sowie Maputo und Vilanculos (Mosambik). Für die Zustellung/Abholung werden jeweils Einwegmieten berechnet (zahlbar vor Ort).
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr (letzte Fahrzeugannahme/-abgabe um 16:00 Uhr)
Samstag: 8:00 - 14:00 Uhr (letzte Fahrzeugannahme/-abgabe um 13:00 Uhr)
Sonntag: geschlossen.
Alle Stationen sind am 25. Dezember geschlossen.
Annahmen/Abgaben außerhalb der Geschäftszeiten sind auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
Fahrzeugübernahme und -rückgabe / Reinigungskosten:
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank angenommen und muss mit gefülltem Tank wieder zurückgegeben werden. Anderenfalls wird das Fahrzeug im Depot aufgetankt und die dafür angefallenen Kosten werden der Kreditkarte des Kunden belastet.
Das Fahrzeug wird in einem sauberen, gereinigten Zustand angemietet und muss in einem ordentlichen Zustand abgegeben werden (innen und außen). Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei stark verschmutzten Fahrzeugen zusätzliche Kosten zu erheben (ZAR/N$ 1.500,-).
Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Dem Mieter werden anfallende Kosten für unerlaubtes Parken, Geschwindigkeitsübertretungen bzw. andere Missachtungen der Verkehrsregeln sowie bei Fahrzeugrückgabe nicht gemeldete Beschädigungen am Fahrzeug bzw. am Eigentum Dritter in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Verwaltungskosten pro Vergehen betragen ZAR/N$ 300,-.
Bitte beachte, dass bei der Annahme/Fahrzeugübernahme das Fahrzeug erklärt wird und die Übernahme ca. 15 – 20 Minuten dauern kann. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges plane bitte ca. 15 Minuten für die Überprüfung des Fahrzeuges ein sowie ausreichend zusätzliche Zeit für evtl. Wartezeiten.
Der Mieter ist bei Fahrzeugübernahme für die Überprüfung der Vollständigkeit und Funktion der Fahrzeugausstattung (z.B. Ersatzrad, Werkzeug etc.) sowie den Reifendruck mitverantwortlich. Sollten bei Fahrtantritt dennoch Probleme auftreten, so müssen diese innerhalb von 24 Stunden (Probleme mit der Kupplung innerhalb von 3 Tagen nach Fahrzeugannahme an Britz gemeldet werden. Andernfalls können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet (Bei Zuwiderhandlung werden Kosten in Höhe von ZAR/N$ 3.500,- für die Beseitigung von Zigarettengeruch bzw. Brandlöchern berechnet).
Sollte das Fahrzeug während der Reise gewechselt werden, erfolgt keine Benzinerstattung.
Kaution / Zahlungsmittel:
Bei Annahme des Fahrzeuges ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen:
Basispaket: ZAR/N$ 33.000 – 55.000 je nach Fahrzeugkategorie
Premiumpaket: ZAR/N$ 5.500
Der Betrag wird auf der Kreditkarte reserviert.
Akzeptierte Kreditkarten: VISA, MasterCard, American Express, Diners. Der Besitzer der Kreditkarte muss gleichzeitig auch der Fahrer sein. Alle Fahrer sind für Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich. Die Kaution wird freigegeben bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges im sauberen Zustand, am vorher vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, sofern keine Schäden am Fahrzeug selbst oder am Eigentum Dritter entstanden sind und wenn keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt wurden. Die Freigabe der Kaution auf die angegebene Kreditkarte des Fahrers kann 21 – 30 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Verluste durch Währungsschwankungen und Bankkosten für Auslandstransaktionen werden nicht erstattet.
Für Zahlungen an den Mietstationen werden auch Debitkarten akzeptiert (bitte vorab mit der Bank klären, ob diese im jeweiligen Land genutzt werden kann). Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Fahrzeugkategorie:
Die Wagenangaben dienen als Richtlinien. Grundrisse und Wagenkategorien können variieren, kalkuliere lieber großzügiger als zu knapp. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie nicht verfügbar sein sollte. Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeuges und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges entstehen könnten, entfallen.
Bestimmungen:
Mindestalter:
25 Jahre
Personen ab 23 Jahre, die seit mindestens 3 Jahren in Besitz eines gültigen Führerscheins sind, dürfen ein Fahrzeug ebenfalls mieten und fahren. Es fällt ein Aufpreis für Fahrer unter 25 Jahren an (Preise lt. System).
Führerschein:
Alle Fahrer müssen bei Fahrzeugannahme einen gültigen nationalen Führerschein (Klasse B) sowie einen internationalen Führerschein vorweisen (im Original; keine Führerscheine auf Probe). Alle Fahrer müssen den Mietvertrag unterschreiben und sind für alle Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich.
Mindestmietdauer:
Johannesburg, Kapstadt, Windhoek, Maun, Kasane: mind. 3 Tage
Livingstone, Victoria Falls: mind. 3 Tage, wenn Zustellung ab Kasane möglich (auf Anfrage)
Durban, Port Elizabeth, Nelspruit, East London, George, Swakopmund, Walvis Bay, Gaborone: mind. 10 Tage
Maputo, Vilanculous: mind. 15 Tage
Mindestmietdauern bei Einwegmieten auf Anfrage.
Gebietsbeschränkungen:
Britz Allrad-Mietwagen dürfen auf geteerten Straßen sowie auf anerkannten 4x4-Strecken in Südafrika, Namibia, eSwatini (ehem. Swasiland), Lesotho, Botswana, Mosambik (nur bis Höhe Vilanculos), Simbabwe (Victoria Falls bzw. nicht nördlicher als Harare) und Sambia (nur bis Livingstone) gefahren werden. Es ist nicht gestattet nach Kenia, Angola, Malawi und Tansania zu fahren. Das Fahren über Sanddünen ist untersagt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Wetterlage oder politischer Situation die Reise in bestimmte Gebiete zu untersagen. Es ist untersagt, auf nicht zugelassenen Straßen bzw. in nicht gelassenen Gebieten zu fahren. Zur eigenen Sicherheit wird dringend von Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung abgeraten.
Grenzübertritte:
Die Mitnahme des Fahrzeuges in benachbarte Länder ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Für die Genehmigung der Grenzüberschreitung fallen Aufpreise an (Preise lt. System).
Spätestens 7 Tage vor Fahrzeugannahme müssen folgende Dokumente bei Britz vorliegen: Farbkopie des Reisepasses und Farbkopie des Führerscheins.
Bitte beachten: Britz stellt lediglich die für das Fahrzeug nötigen Dokumente aus. Für ggf. notwendige persönliche Dokumente wie Visa, Genehmigungen oder Versicherungen sind die Reisenden selbst verantwortlich.
Britz übernimmt keine Haftung für Verzögerungen seitens der Grenzbehörden.
Mautstraßen:
Viele der Nationalstraßen in Südafrika sind mautpflichtig. Die jeweiligen Mautgebühren sind vom Mieter vor Ort direkt an den Mautstationen zu entrichten. Bitte beachte, dass an vielen Mautstationen nur bar gezahlt werden kann.
Kindersitze:
In allen Fahrzeugen (außer Kat. BTSC) können Kindersitze auf der Rückbank angebracht werden. Bitte mitreisende Kinder bei Buchung anmelden, um die Tauglichkeit des Fahrzeugs zu prüfen. Der Fahrzeugmieter ist für das korrekte Installieren der Baby-/Kindersitze im Fahrzeug und die Einhaltung der vor Ort gültigen Bestimmungen zur Mitnahme von Kindern verantwortlich.
Anschlüsse USB und Bluetooth:
Die Angaben zu Anschlüssen für USB und Bluetooth verstehen sich als Richtlinie. Es kann nicht garantiert werden, dass jedes mobile Gerät mit dem Fahrzeug verbunden werden kann. Bitte beachte, dass durch die Nutzung der Anschlüsse evtl. persönliche Daten im Fahrzeugcomputer gespeichert werden. Der Mieter ist vor Fahrzeugabgabe für die Löschung dieser Daten selbst verantwortlich.
Technische Probleme/Reparaturen:
Mängel am Fahrzeug müssen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Auftreten, an den Vermieter gemeldet werden. Bei Unterlassung einer Mängelanzeige besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Reparaturen von bis zu ZAR/N$ 1.500,- benötigen keine Genehmigung durch den Vermieter, die Kosten werden gegen Quittungsvorlage erstattet. Beträge über ZAR/N$ 1.500,- bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Eventuelle Anfahrts-/Lieferkosten für einen Ersatzreifen müssen von der Vermietstation genehmigt werden.
Das Abschleppen des Fahrzeuges ist erst nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
Sollte aufgrund eines technischen Problems, das nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, ein Ersatzfahrzeug benötigt werden, so wird dieses kostenfrei binnen 24 Stunden (in Südafrika) bzw. binnen 48 Stunden (außerhalb von Südafrika) zugestellt.
Der Mieter ist für die Reparatur eines platten/beschädigten Reifens verantwortlich. Bei einem Reifenwechsel, z.B. in einer Werkstatt, muss darauf geachtet werden, dass ein Ersatzreifen der gleichen Marke, Größe und Festigkeit verwendet wird. Gebrauchte Reifen sind nicht gestattet. Der Mieter ist für die regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks verantwortlich (einschließlich Ersatzreifen).
Sollte aufgrund von Reparaturen eine Hotelübernachtung nötig sein, so ist vorher die Genehmigung von Britz einzuholen. Es werden max. ZAR/N$ 1.500,- pro Fahrzeug und Nacht erstattet. In Südafrika wird max. eine Nacht, außerhalb Südafrikas max. zwei Nächte erstattet.
Die Klimaanlage im Fahrzeug ist den im südlichen Afrika vorherrschenden Bedingungen angepasst. In Regionen mit ständigen Temperaturen über 28 Grad und/oder hoher Luftfeuchtigkeit kann die Leistung nachlassen. Dies berechtigt nicht zur Anfrage eines Ersatzfahrzeuges.
Bei einem geparkten Fahrzeug muss die Klimaanlage ausgeschaltet werden, um Schäden zu vermeiden.
Viele Straßen im südlichen Afrika sind nicht befestigt, daher muss damit gerechnet werden, dass Staub ins Fahrzeug eindringt. Dies berechtigt nicht zur Anfrage eines Ersatzfahrzeuges oder Minderung des Mietpreises.
Unfall/Ersatzfahrzeug:
1. Der Unfall muss binnen 24 Stunden an den Vermieter sowie an die Polizei gemeldet werden. Ein Unfallbericht mit Vorgangsnummer der Polizei muss bei Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter übergeben werden. Zudem muss der Unfallbericht des Vermieters ausgefüllt werden (dieser liegt den Fahrzeugunterlagen bei). Wir empfehlen, ausreichend Fotos von der Unfallstelle, den beschädigten Fahrzeugen sowie vom Führerschein des/der anderen Unfallteilnehmer zu machen.
2. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist (durch einen Unfall oder Schaden am Fahrzeug), kann ein Ersatzfahrzeug angenommen werden (nach Verfügbarkeit). Ein Ersatzfahrzeug wird erst nach der Zahlung eventuell angefallener Kosten für den entstandenen Schaden zur Verfügung gestellt. Bei Kupplungs- und Wasserschaden sowie Verstößen gegen die Versicherungsausschlussbedingungen sind die Kosten für die Anlieferung eines Ersatzfahrzeuges vom Mieter zu tragen (ZAR/N$ 8,- je km in Südafrika bzw. ZAR/N$ 15,- je km außerhalb Südafrikas). Die Anlieferung eines Ersatzfahrzeuges erfolgt in Südafrika innerhalb von 24 Stunden, außerhalb Südafrikas innerhalb von 48 Stunden.
3. Für die Dauer der Organisation sowie Lieferung oder Abholung eines Ersatzfahrzeuges werden keine Miettage erstattet.
4. Kann oder möchte der Fahrer ein Ersatzfahrzeug nicht Annehmen oder sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, können keine Erstattungsansprüche für nicht genutzte Miettage geltend gemacht werden.
5. Wird die Fahrt im Ersatzfahrzeug fortgesetzt, muss erneut eine Kaution hinterlegt werden muss. Für das Ersatzfahrzeug ist eine Standard-Haftungsoption (Standard Cover) eingeschlossen (Selbstbehalt ZAR/N$ 33.000 – 55.000).
Stornierungsbedingungen:
* Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
* 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
* 21 – 15 Tage vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises
* 14 - 8 Tage vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
* ab 7 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises
Allgemeine Hinweise:
Im Südlichen Afrika herrscht Linksverkehr.
Namibia und Botswana sind Länder mit überwiegend Wüstengebieten. Durch das Fahren auf nicht geteerten Straßen kann Wüsten-/Sandstaub in das Innere des Fahrzeuges gelangen.
Passe Dein Fahrverhalten und die Geschwindigkeit den örtlichen Straßen- und Witterungsbedingungen an.
Wir raten dringend von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit/bei Nacht ab.
Beachte bei der Planung Deiner Reiseroute die weiten Entfernungen im Südlichen Afrika sowie die Öffnungszeiten der Grenzstationen und der Zufahrten zu den Nationalparks.
Die Mitnahme von Haustieren ist untersagt.
Bitte beachten:
Bei den hier aufgeführten Bestimmungen handelt es sich um einen Auszug der Bestimmungen des Vermieters. Für Vollständigkeit kann nicht gehaftet werden. Bitte beachte die ausführlichen Vertragsunterlagen/Mietvertrag des Vermieters bei Übernahme des Fahrzeuges vor Ort.
Alle Vermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der Mietwagenanbieter zum Zeitpunkt der Buchung. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Mietwagenanbieter zur Folge haben, behält sich der Anbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.
Unternehmenssitz: Explorer World of Travel GmbH, Hüttenstraße 17, 40215 Düsseldorf