Wanderer im Fundy Nationalpark, New Brunswick

Reiseinformationen New Brunswick

Bestimmungen rund um notwendige Reisedokumente, Visabestimmungen, Ein- und Weiterreise, Gesundheit und viele weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.

Kanada

Letzte Aktualisierung: 13.05.2024

Reisedokumente

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Der Kinderreisepass ist nur mit Foto gültig.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger:

Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

Minderjährige:

Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollte eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.
  • Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
  • Sorgerechtsnachweis, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
  • Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Bei Ankunft beachten:

Bei der Ankunft in Kanada wird von Beamten der Einwanderungsbehörde CBSA eine Befragung durchgeführt. Es muss belegt werden, dass Reisende über genügend finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und das Land wieder verlassen werden. Sollten sich Zweifel bei den Beamten ergeben, kann sich eine Befragung über mehrere Stunden ziehen und im schlimmsten Fall verweigert werden.

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten:

E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung

Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html

Überschreitet die Reise eine Dauer von 6 Monaten, kann keine elektronische Einreisegenehmigung beantragt werden, sondern Reisende müssen sich rechtzeitig vorab um ein reguläres Visum bemühen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1-3 TageBitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Mitzuführende Dokumente:

  • Reisepass, mit mindestens einer freien Seite

Einreise auf dem Land- und Seeweg:

Es wird keine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.

Transitvisabestimmungen

Reisende, die eine elektronische Einreisegenehmigung benötigen, müssen diese auch für Transitaufenthalte beantragen (siehe Abschnitt ?Visabestimmungen?).

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:

Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.

Allgemeine Bestimmungen

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.