Passagiere am Flughafen

Handgepäck im Flugzeug

EU-Handgepäckregelungen

Wiederverschließbarer Plastikbeutel

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle flüssigen und gelartigen Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte "Zipper") mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person 
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Handgepäckregelung USA

Sicherheitskontrollen für Abflüge von jedem nicht-US-amerikanischen Flughafen in die USA wurden verstärkt

Die US-amerikanische Behörde Transportation Security Administration (TSA) hat für alle Flüge von Flughäfen außerhalb der USA in die Vereinigten Staaten neue Bestimmungen für die Flugsicherheit herausgegeben. Passagiere sollen möglichst pünktlich am Check-in zu erscheinen; sie sollten sich mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden, um ausreichend Zeit für den Check-in- und Boardingprozess zu gewährleisten.

Die Anzahl der mit an Bord gebrachten Gepäckstücke ist gering zu halten. Einige Fluggesellschaften erlauben zurzeit nur 1 Stück Handgepäck! 


EU Schwarze Liste

Hier finden Sie eine Auflistung aller Luftfahrtunternehmen der EU, denen der Betrieb untersagt wurde.

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