Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie
Sicherheitskontrollen für Abflüge von jedem nicht-US-amerikanischen Flughafen in die USA wurden verstärkt
Die US-amerikanische Behörde Transportation Security Administration (TSA) hat für alle Flüge von Flughäfen außerhalb der USA in die Vereinigten Staaten neue Bestimmungen für die Flugsicherheit herausgegeben. Passagiere sollen möglichst pünktlich am Check-in zu erscheinen; sie sollten sich mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden, um ausreichend Zeit für den Check-in- und Boardingprozess zu gewährleisten.
Die Anzahl der mit an Bord gebrachten Gepäckstücke ist gering zu halten. Einige Fluggesellschaften erlauben zurzeit nur 1 Stück Handgepäck!
Stand: 28.12.2009