Allgemeine Informationen


Mietstationen:

Auckland und Christchurch.

Mindestmietdauer:
Mindestmietdauer: 7 Tage. Ausnahme 20.12.12 - 02.01.13: Mindestmietdauer 14 Tage. Einwegmieten: mind. 14 Tage.

Mindestalter/Führerschein:
Mindestalter 21 Jahre. Der Fahrer muss bei Anmietung einen gültigen nationalen Führerschein entweder zusammen mit einem internationalen Führerschein (ausgestellt im gleichen Land wie der nationale Führerschein) oder eine beglaubigte, englischsprachige Übersetzung des Führerscheins vorweisen. Die Übersetzung muss von einer der folgenden Instanzen ausgestellt worden sein: Neuseeland-Übersetzungsservice, diplomatische Vertretungen/Botschaften/Konsulate, Behörden in Deutschland. 

Geschäftszeiten:
Täglich 08:00 - 17:00 Uhr. Alle Mietstationen sind am 25.12. geschlossen.

Kaution:
Ohne Zusatzversicherung / Basispreis: NZD 5.000,-
CDW-Option 1: NZD 1.200,- bzw. NZD 2.400,- (für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren)
CDW-Option 2 / Leistungspreis: NZD 150,-
Die Kaution ist in bar oder per Kreditkarte (VISA, MasterCard) zu hinterlegen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird ein Abdruck der Kreditkarte und eine Abbuchungsautorisierung über den Kautionsbetrag genommen. Es ist darauf zu achten, dass der relevante Betrag über die Kreditkarte verfügbar ist. Evtl. Verluste durch Währungsschwankungen und Bankkosten für Auslandstransaktionen werden nicht erstattet.

Transfers in Auckland:
Ab Flughafen:
Nach der Ankunft am Flughafen rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 0800 - 759 919 an. Unter Angabe des Namens, der Anzahl der mitreisenden Personen und Ihres Terminalstandortes erhalten Sie einen kostenfreien Shuttleservice zur Station.
Ab Flughafenhotels: Für einen Transfer von einem Flughafenhotel rufen Sie ebenfalls die kostenlose Telefonnummer 0800 - 759 919 an.
Ab Stadthotels: ür den Transfer von einem Hotel in der Innenstadt müssen Sie ein Discount-Taxi (Tel. 529 1000) nutzen. Die Erstattung erfolgt bei United Campervans nach Vorlage der Taxi-Quittung (bis max. NZD 50,-).
Nach Fahrzeugabgabe: Nach Abgabe des Fahrzeugs wird ein kostenfreier Transfer zum Flughafen oder einem Flughafenhotel angeboten.

Transfers in Christchurch:

Ab Flughafen:
Nach der Ankunft am Flughafen rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 0800 - 359 010 an. Unter Angabe des Namens, der Anzahl der mitreisenden Personen und Ihres Terminalstandortes erhalten Sie einen kostenfreien Shuttleservice zur Station.
Ab Flughafenhotels: Für einen Transfer von einem Flughafenhotel rufen Sie ebenfalls die kostenlose Telefonnummer 0800 - 359 010 an.
Ab Stadthotels: Für den Transfer von einem Hotel in der Innenstadt müssen Sie ein Taxi nutzen. Die Erstattung erfolgt bei United Campervans nach Vorlage der Taxi-Quittung (bis max. NZD 50,-).
Nach Fahrzeugabgabe: Nach Abgabe des Fahrzeugs wird ein kostenfreier Transfer zum Flughafen oder einem Flughafenhotel angeboten.

Koffer-Service:
Kunden, die ihren Koffer/ihre Reisetasche nicht in ihrem Wohnmobil mitnehmen möchten, können nach Beladen des Wohnmobils ihre leeren Koffer/Reisetaschen kostenlos im United Depot einlagern. Ein Koffer-Transfer zwischen Auckland und Christchurch ist ebenfalls möglich gegen z. Zt. NZD 100,- pro Koffer/Reisetasche.

Einwegmieten:
Zwischen beiden Mietstationen möglich. Mindestmietdauer 14 Tage (geringere Mietdauern auf Anfrage).

Mehrmalige Anmietungen:
Mehrmalige Anmietungen können miteinander kombiniert werden, um einen günstigeren Preis für einen längeren Zeitraum zu erhalten.

Verfügbarkeit des Fahrzeugs:
United Campervans behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein sollte. Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs entstehen könnten (z.B. erhöhte Benzinkosten), entfallen. United Campervans bestätigt lediglich eine Fahrzeugkategorie, keinen besonderen Fahrzeugtyp. Bei einzelnen Fahrzeugen kann es zu abweichenden Ausstattungsmerkmalen und Maßen kommen.

Fahrzeugrückgabe:
Alle Fahrzeuge müssen vollgetankt, in sauberem Zustand, mit entleertem Toiletten-/Abwassertank abgegeben werden.

Schäden/Reparaturen:
Jegliche Probleme am/im Fahrzeug, einschließlich defekte Einrichtung, müssen unverzüglich an United Campervans (0800 759 919) gemeldet werden. Sollte dies versäumt werden, erlöschen jegliche Erstattungsansprüche. Reparaturen bis zu einer Höhe von NZD 100,- können ohne Erlaubnis von United Campervans vorgenommen werden. Die Kosten werden bei Nichtverschulden des Mieters nach Vorlage der Quittung bei Fahrzeugabgabe erstattet. Sollten die Reparaturkosten NZD 100,- übersteigen, so ist vorher das Einverständnis von United Campervans einzuholen.

Reise-Regionen:
Die Touristenrouten haben normalerweise einen hohen Standard und die Hauptstraßen sind geteert. Alle Straßen, auch die in ländlichen Gegenden, sind beschildert. In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Die Fahrzeuge dürfen nur auf gepflasterten/geteerten Straßen gefahren werden. Ausgewählte Straßen/Regionen dürfen nur mit Genehmigung und unter Berücksichtigung der Straßen-/Witterungsverhältnisse befahren werden.

Gebietsbeschränkungen:
Die Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Straßen, jedoch nicht auf von der Polizei oder anderen Behörden gesperrten Straßen, gefahren werden. Es gelten Fahrverbote für folgende Straßen/Strecken auf der Nordinsel: Ninety Mile Beach (Northland), nördlich von Colville Township (Coromandel Peninsula). Es gelten Fahrverbote für folgende Straßen/Strecken auf der Südinsel: Skippers Canyon Road (Queenstown), Ball Hut Road (Mt. Cook). United Campervans behält sich das Recht vor, Fahrten aufgrund von schlechten Wetter- und Straßenverhältnissen in bestimmten Gebieten zu untersagen.

Verkehrsverstöße:
Verkehrverstöße werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Zusätzliche Verwaltungskosten pro Vergehen: NZD 30,-. Die Kosten für diese Verstöße werden von der Kreditkarte des Mieters abgezogen. United Campervans behält sich das Recht vor, die persönlichen Daten des Mieters den neuseeländischen Behörden mitzuteilen.

Ausschlussbedingungen:
Der Mieter wird für jegliche Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter voll haftbar gemacht, wenn…
1.) … die United-Campervans-Miet- und Vertragsbedingungen verletzt wurden.
2.) … Schäden am Fahrzeug durch Wasser/Salzwasser entstanden.
3.) ... der Schaden aufgrund von Sorglosigkeit, Vorsätzlichkeit oder Rücksichtslosigkeit verursacht wurde.  
4.) … unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wurde.
5.) … auf nicht zugelassenen Straßen gefahren wurde.
6.) … Reparaturen im Wert von über NZD 100,- ohne vorherige Genehmigung vorgenommen wurden.
7.) … er/sie die Schuld bei einem Unfall anerkennt und die Haftung gegenüber Dritten akzeptiert.    
8.) … persönliche Gegenstände beschädigt wurden bzw. verloren gingen (zusätzlicher Versicherungsschutz wird empfohlen).

Umbuchungen nach Reiseantritt:

Die Änderung der Abgabestation nach Reiseantritt ist nur mit Genehmigung von United Campervans möglich. Die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zur ursprünglichen Abgabestation werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Stornierungsbedingungen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises, mind. jedoch 120,- Euro
29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
7 - 3 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
2 - 1 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
Am Anreisetag und bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

Bitte beachten Sie:
Tiere sind in den Fahrzeugen nicht gestattet.
Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen United Campervans-Fahrzeugen.
Alle Fahrzeugvermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der einzelnen Fahrzeuganbieter zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer aktuellen Preisliste. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Fahrzeuganbieter zur Folge haben, behält sich der einzelne Fahrzeuganbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.


 
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