Allgemeine Informationen


Mietstationen:
Südafrika: Johannesburg, Kapstadt, Durban
Namibia: Windhoek
Botswana: Maun
Zimbabwe: Victoria Falls, Harare
Zambia: Livingstone (nur auf Anfrage)

Mindestalter des Fahrers/Führerschein:

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Alle Fahrer müssen bei Anmietung einen gültigen nationalen Führerschein vorweisen. Die Vorlage des internationalen Führerscheins zuzüglich zum nationalen Führerschein wird empfohlen.

Preisberechnung:
Die Tage der Annahme und Abgabe gelten jeweils als ein Miettag, unabhängig von der Uhrzeit. Jeder angebrochene Tag zählt als ein Miettag. Der Tag der Anmietung bestimmt den Preis der gesamten Mietdauer. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist keine Erstattung der nicht genutzten Miettage möglich.

Nicht eingeschlossene Leistungen:
Benzin, Transfers, zusätzliche Versicherungen zur Reduzierung des Selbstbehaltes (sofern nicht mit dem Leistungspreis gebucht), Einwegmietenaufpreis, Steuern und Zuschläge für zusätzlich vor Ort gebuchte Leistungen. Personenschäden und Schäden am persönlichen Eigentum sind außerdem nicht in den Fahrzeugversicherungen enthalten. Der Abschluss eines persönlichen Versicherungspaketes wird dringend empfohlen.

Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage in Südafrika und Namibia und 15 Tage bei Annahme oder Abgabe in Botswana, Zimbabwe und Zambia.

Öffnungszeiten der Mietstationen:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr. Alle Stationen sind am 25. Dezember geschlossen. Die Annahme/Abgabe außerhalb der Geschäftszeiten ist auf Anfrage möglich.

Fahrzeugkategorie:

Maui/Britz behalten sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertigeres Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie nicht mehr verfügbar sein sollte. Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs entstehen könnten, entfallen.

Fahrzeugübernahme:
Das Fahrzeug wird mit minimal gefülltem Tank übergeben. Auf Wunsch und gegen Aufpreis (Benzinkosten und 10 % Verwaltungskosten) wird das Fahrzeug auch mit voll gefülltem Tank übergeben. Bitte beachten Sie, dass bei der Annahme/Fahrzeugübernahme das Fahrzeug erklärt wird und die Übernahme dadurch ca. 1 - 2 Stunden dauern kann. Planen Sie für den ersten Tag ausreichend Zeit ein.

Fahrzeugabgabe:
Das Fahrzeug sollte möglichst mit leerem Tank abgegeben werden, da keine nachträgliche Benzinerstattung erfolgt. Sollte das Fahrzeug während der Reise gewechselt werden, erfolgt ebenfalls keine Benzinerstattung. Das Fahrzeug sollte mit aufgefüllter Gasflasche zurück gegeben werden. Anderenfalls fallen Kosten für die Auffüllung an (ZAR 165,-). Dem Mieter werden anfallende Kosten für unerlaubtes Parken, Geschwindigkeitsübertretungen bzw. andere Missachtungen der Verkehrsregeln sowie bei Fahrzeugrückgabe nicht gemeldete Beschädigungen am Fahrzeug bzw. am Eigentum Dritter in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Verwaltungskosten pro Vergehen betragen ZAR 350,-.

Kaution:
Für die Fahrzeuganmietung muss eine Kreditkarte vorgelegt werden. Die Kaution kann in bar oder mit Kreditkarte hinterlegt werden und richtet sich nach dem Selbstbehalt der abgeschlossenen Versicherung (Sparpreis: ZAR 15.000,-/Leistungspreis: ZAR 0,-). Akzeptierte Kreditkarten: VISA, MasterCard, American Express, Diners. Der Besitzer der Kreditkarte muss gleichzeitig auch der Fahrer sein. Bei Hinterlegung der Kaution per Kreditkarte wird der Betrag auf jeden Fall dem Kreditkartenkonto belastet. Verluste durch Währungsschwankungen werden nicht erstattet.

Mehrfachanmietung:
Um Langzeitmietpreise zu erzielen, können Sie Mieten sowohl von Maui- als auch von Britz-Fahrzeugen in Südafrika, Namibia, Australien und Neuseeland kombinieren, sofern die Reisen innerhalb eines Zeitraums von maximal 3 Monaten stattfinden.

Transfer:
Gegen einen Aufpreis von ZAR/NAD 300,- pro Strecke besteht die Möglichkeit des Transfers zwischen Flughafen/Hotel (Radius 20 km) und Mietstation.

Wohn-/Campingausstattung:
Britz (nur bei Allradcampern): Kopfkissen, Bettdecke/Schlafsack, Bettwäsche, Hand-/Geschirrtücher, Spüllappen, Besteck, Geschirr, Kochgeschirr, Küchenutensilien, Kartoffelschäler, Dosenöffner, Korkenzieher, Toaster, Wasserkocher, Gaskocher/-flasche, Wagenheber, Feuerlöscher, Besen, Handfeger, Kehrblech, Eimer, Gartenschlauch, Picknicktisch/-stühle, Toilettenchemikalien, 220V-Kabel.
Maui:
Kopfkissen, Bettdecke/Schlafsack, Bettwäsche, Hand-/Geschirrtücher, Spüllappen, Besteck, Geschirr, Kochgeschirr, Küchenutensilien, Kartoffelschäler, Dosenöffner, Korkenzieher, Toaster, Wasserkocher, Gaskocher/-flasche, Wagenheber, Feuerlöscher, Besen, Handfeger, Kehrblech, Eimer, Gartenschlauch, Picknicktisch/-stühle, Toilettenchemikalien, 220V-Kabel.

Ausschlussbedingungen:
Der Mieter wird für jegliche Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter voll haftbar gemacht,
1. … wenn die Vereinbarungen des Mietvertrages verletzt werden.
2. … wenn Schäden am Fahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit und leichtsinniger Fahrweise entstehen.                
3. … wenn unter dem Einfluss von Drogen/Alkohol gefahren wird.
4. … wenn auf nicht zugelassenen Straßen bzw. in nicht zugelassenen Gebieten gefahren wird.
5. … wenn am oder im Fahrzeug Wasser-/Salzwasserschäden entstehen.
6. … wenn Schäden durch das Stehen auf der Motorhaube oder dem Dach entstehen.
7. … wenn Getriebeschäden entstehen, die auf fehlerhafte Benutzung der Kupplung/Handbremse zurückzuführen sind.                
8. … wenn Warnleuchten am Armaturenbrett mißachtet werden.
9. … wenn die Differentialsperre unsachgemäß genutzt wird.
10. … wenn Schäden durch das Fahren auf der falschen Straßenseite entstehen.
11. … wenn Schäden durch Übermüdung des Fahrers entstehen.
12. … wenn der Motor durch unsachgemäße Nutzung blockiert wird.
13. … wenn Feuerschäden auf Grund von Fahrlässigkeit entstehen.
14. … wenn Schäden durch Fahren bei Dunkelheit entstehen.

Gebietsbeschränkungen:

Die Mitnahme der Fahrzeuge in benachbarte Länder Südafrikas ist nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Auf keinen Fall dürfen die Fahrzeuge jedoch nach Malawi oder Angola gefahren werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Wetterlage oder politischer Situation die Reise in bestimmte Gebiete zu untersagen. Es ist untersagt, auf nicht zugelassenen Straßen bzw. in nicht zugelassene Gebiete zu fahren.

Technische Probleme/Reparaturen:

Reparaturen von bis zu ZAR 1.000,- benötigen nicht die Genehmigung von Britz/Maui und die Kosten werden gegen Quittungsvorlage erstattet. Beträge über ZAR 1.000,- bedürfen der Zustimmung des Britz/Maui-Hauptbüros. Mängel am Radio, an der Klimaanlage, am Kühlschrank oder an der Mikrowelle gelten nicht als Panne und es wird keine Rückerstattung für die Reparaturzeit dieser Geräte gezahlt.

Unfälle:
1. Der Unfall muss binnen 24 h an das Britz/Maui-Hauptbüro sowie an die Polizei gemeldet werden. Ein Unfallbericht muss bei Rückgabe des Fahrzeuges an Maui übergeben werden.                
2. Wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist und nicht mehr fahrtüchtig ist, kann ein Ersatzfahrzeug an der nächstgelegenen Station angenommen werden (nach Verfügbarkeit). Die Kosten für die Anlieferung eines Ersatzfahrzeuges betragen ZAR 5.000,-.  Ist der Mieter nicht in der Lage, ein Ersatzfahrzeug anzunehmen, wird ihm kein Geld aufgrund früheren Erscheinens zurückerstattet.
3. Für die Dauer der Organisation sowie Lieferung oder Abholung eines Ersatzfahrzeuges werden keine Miettage erstattet.                
4. Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, können keine Erstattungsansprüche für nicht genutzte Miettage geltend gemacht werden.
5. Wird die Fahrt im Ersatzfahrzeug forgesetzt, muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Das bedeutet auch, dass erneut eine CDW-Versicherung abgeschlossen und eine Kaution hinterlegt werden müssen. Eine All-Inclusive-Versicherung ohne Selbstbehalt kann nicht vor Ort abgeschlossen werden. Dies ist nur ab Deutschland möglich.    
6. Die Kosten des Unfallschadens werden durch eine Britz/Maui-KFZ-Werkstatt festgestellt und im Bericht eines anerkannten Schadensachverständigen aufgezeigt. Ein nachträgliche Verhandlung der Kosten ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:

In den südafrikanischen Staaten herrscht Linksverkehr. Fahren Sie möglichst nicht bei Nacht, da sich immer wieder Tiere auf den Fahrbahnen verirren. Beim Fahren bei Dunkelheit erlischt der Versicherungsschutz. Passen Sie Ihr Fahrverhalten und die Geschwindigkeit den örtlichen Straßen- und Witterungsbedingungen an.           
Die Mitnahme von Haustieren ist untersagt.
Alle Vermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der Mietwagenanbieter zum Zeitpunkt der Drucklegung. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Mietwagenanbieter zur Folge haben, behält sich der Anbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.


 
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