Allgemeine Informationen


Mietstationen:
Adelaide, Brisbane, Broome, Cairns, Darwin, Melbourne, Perth und Sydney.

Mindestmietdauer:
5 Tage. Ausnahme 20.12.12 - 02.01.13: 14 Tage. Ausnahme ab/bis Adelaide oder ab/bis Melbourne 21 Tage, bei Einwegmieten je nach Strecke 7 - 50 Tage und es gelten besondere Bedingungen.

Mindestalter/Führerschein:

Mindestalter: 21 Jahre. Der Fahrer muss bei Anmietung einen gültigen nationalen Führerschein entweder zusammen mit einem internationalen Führerschein (ausgestellt im gleichen Land wie der nationale Führerschein) oder eine beglaubigte, englischsprachige Übersetzung des Führerscheins vorweisen. Führerscheine auf Probe sind nicht zugelassen.

Geschäftszeiten:
Montag - Freitag und an Feiertagen: 08:00 - 17:00 Uhr. Samstag - Sonntag: 08:00 - 13:00 Uhr. Alle Mietstationen sind am 25.12.12 geschlossen. Die Station in Darwin ist im Zeitraum 10.12.12 - 31.03.13 geschlossen.

Anmietung/Abgabe in Broome:

AUD 750,- pro Fahrzeug pro Anmietung (zzgl. zur evtl. Einwegmiete).

Mehrmalige Anmietungen:
Mehrmalige Anmietungen können miteinander kombiniert werden, um einen günstigeren Preis für einen längeren Zeitraum zu erhalten. Auch Anmietungen in Australien und Neuseeland können kombiniert werden, wenn die Reisezeiten innerhalb von 12 Monaten liegen. Erfolgen die Abgabe und die Anmietung am selben Tag, dann wird dieser Tag pro Fahrzeug, also zweimal, berechnet. Mehrmalige Anmietungen in Bezug auf Einwegmieten werden als separate Mieten angesehen und es gelten die Mindestmietdauerregelungen pro Segment.

Langzeitermäßigungen:
5 % auf Anmietungen ab 50 Tagen, Anmietungen ab 100 Tage auf Anfrage. Als Berechnungsgrundlage dient der Sparpreis für 28-49 Tage. Der Ermäßigungsbetrag des Sparpreises ist anteilig anwendbar auf den Basispreis und Leistungspreis. Ab dem 51. Miettag sind weitere Ermäßigungen für den Leistungspreis anwendbar.

Fahrzeugkategorien:
KEA Campers behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein sollte. Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs entstehen könnten (z.B. erhöhte Benzinkosten), entfallen. KEA Campers bestätigt lediglich eine Fahrzeugkategorie, keinen besonderen Fahrzeugtyp. Auch dem Wunsch nach einem bestimmten Fahrzeugalter oder bereits gefahrenen Kilometern kann nicht entsprochen werden. Bei den einzelnen Fahrzeugen kann es zu abweichenden Ausstattungsmerkmalen und Maßen kommen.

Fahrzeugausstattung:
Küchenausstattung: Teller, Schüsseln, Tassen, Gläser, Besteck, Schere, Flaschen-/Dosenöffner, Küchengeräte, Mikrowellengeschirr, Frischhaltedosen, Töpfe, Pfannen, Schneidebrett, Wasserkessel/ Wasserkocher, Kaffeezubereiter, Toaster, Geschirrtücher. 
Wäscheausstattung: Kissen, Bettdecken, Bettwäsche (einschließlich extra Garnitur zum Wechseln) und Handtücher. Auf Anfrage können Sie auch Schlafsäcke statt der Bettdecken ausleihen.
Grundausstattung: Kleiderbügel, Wäscheklammern, Kehrblech/Handfeger, Feuerlöscher, Eimer, Frischwasser- bzw. Abwasserschlauch, Feuerzeug, Bio-Toilettenchemikalien, gefüllte Flüssiggasflasche(n), Toilettenpapier, Geschirrspülreiniger, Spültuch und -bürste.
Jedes Fahrzeug ist mit einem hochwertigen Erste-Hilfe-Paket ausgestattet. Wenn es geöffnet oder nicht zurückgegeben wird, werden Kosten in Höhe von AUD 50,- berechnet.

Wäsche- und Reinigungsservice

Während Ihrer Rundreise können Sie jederzeit an jedem KEA Depot vorbei fahren und benutzte Bettwäsche gegen frische austauschen. Bei einer Mietdauer von mind. 14 Tagen (Mehrfachanmietungen werden nicht angerechnet) können Sie außerdem an jedem KEA Depot nach vorheriger Terminvereinbarung Ihr Fahrzeug reinigen lassen. Dazu sollten Sie sich bis spätestens 48 Stunden vorher beim entsprechenden KEA Depot melden.

Fahrzeugabgabe:

Fahrzeuge müssen vollgetankt, in sauberem Zustand, mit entleertem Toiletten-/Abwassertank und ohne Schäden oder Verluste an der Innenausstattung abgegeben werden. Ansonsten werden dem Mieter folgende Kosten berechnet:
- Fahrzeugreinigung/ Entleeren der Toilettenkassette/Abwassertank: AUD 250,-
- Betankung: AUD 2,50 pro Liter Benzin/Diesel zzgl. AUD 25,- Aufwandsentschädigung.

Express Fahrzeugrückgabe:
Bei Fahrzeugrückgabe muss lediglich der Schlüssel abgegeben werden, es besteht keine Notwendigkeit zu warten, bis ein KEA-Mitarbeiter das Fahrzeug überprüft hat. Sollten jedoch während Ihrer Miete Schäden am Fahrzeug aufgetreten sein oder sollten Sie einen Unfall gehabt haben, so ist ein gemeinsamer Fahrzeugcheck mit einem KEA-Mitarbeiter unerlässlich.

Kaution:

Ohne Zusatzversicherung / Basispreis: AUD 7.500,-*.
Liability Reduction (Gold Cover) / Leistungspreis: AUD 500,-**.
Die Kaution kann generell in bar, per Reiseschecks oder Kreditkarte gezahlt werden. Bei Zahlung mit Kreditkarte gelten folgende Regelungen:
* Die Kreditkarte wir mit dem gesamten Betrag belastet. Es ist darauf zu achten, dass das Konto bis zur Höhe der Kaution gedeckt sein muss. Evtl. Verluste durch Währungsschwankungen und Bankkosten für Auslandstransaktionen werden nicht erstattet.
** Es wird ein Abdruck von der Kreditkarte genommen.

Kreditkarte:
Akzeptiert werden VISA, MasterCard, AMEX und Diners Club.

Reise-Regionen:

Australien besitzt ein ausgedehntes gut ausgebautes Netz mit asphaltierten Straßen. Ins Outback führen häufig nur Schotterpisten. Es herrscht Linksverkehr. Fahrzeuge mit Zweiradgetriebe dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur auf gepflasterten/geteerten Straßen gefahren werden. Allradfahrzeuge dürfen auch auf staatlich anerkannten unbefestigten Straßen gefahren werden. Ausgewählte Straßen/Regionen dürfen nur mit Genehmigung und unter Berücksichtigung der Straßen-/Witterungs-verhältnisse befahren werden.

Gebietsbeschränkungen:

Fahrzeuge mit Zweiradantrieb dürfen ausschließlich auf geteerten/befestigten Straßen gefahren werden sowie für maximal 12 Kilometer auf gut ausgebauten Zugangswegen zu Campingplätzen oder Nationalparks und auf staatlich anerkannten Straßen auf Kangaroo Island. Allradfahrzeuge (4WD) dürfen auf keiner Insel in Queensland (z.B. Fraser Island, Moreton Island, North Stradbroke Island) gefahren werden. Auf folgenden Strecken dürfen KEA-Fahrzeuge generell nicht gefahren werden: Canning Stock Route (Ausnahme: geführte und von KEA genehmigte Touren), Lost City im Litchfield Park, Old Gunbarrel Highway, Telegraph Section auf der Straße nach Cape York, Boggy Hole im Finke Gorge National Park und Old South Road von Maryvale nach Finke, außerdem sind Fahrten nach Cape York zwischen Dezember und Mai nicht erlaubt. KEA Campers behält sich das Recht vor, aufgrund von schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen Fahrten in bestimmte Gebiete zu untersagen. Die Fahrzeuge dürfen nicht durch Wasser und Flüsse gefahren werden bzw. mit Salzwasser in Berührung kommen.

Schäden/Reparaturen:

Reparaturen bis zu einer Höhe von AUD 100,- können ohne Erlaubnis von KEA Campers vorgenommen werden. Die Kosten werden gegen Belegvorlage zurückerstattet. Sollten die Reparaturkosten AUD 100,- übersteigen, so ist vorher das Einverständnis von KEA Campers einzuholen.

Verkehrverstöße:
Verkehrsverstöße werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Zusätzliche Bearbeitungskosten pro Vergehen: AUD 60,-

Ausschlussbedingungen:
Der Mieter wird für jegliche Schäden am KEA-Fahrzeug oder am Eigentum Dritter voll haftbar gemacht, wenn…
1.) … die KEA-Miet- und Vertragsbedingungen verletzt wurden.
2.) … sich Schäden am Fahrzeug auf Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unbesonnene Fahrweise zurückführen lassen.
3.) … unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wurde.
4.) ... sich das Fahrzeug überschlug (gilt nur für 4WD Fahrzeuge).
5.) … auf nicht befestigten/nicht zugelassenen Straßen gefahren wurde.
6.) … das Fahrzeug mit mehr als der zulässigen Personenzahl gefahren wurde.
7.) … der Fahrzeugschlüssel verloren ging bzw. im Fahrzeuginnenraum eingeschlossen wurde.
8.) … am oder im Fahrzeug Wasserschäden, auch durch Salzwasser, entstanden.
9.) … das Fahrzeug mit falschem bzw. verunreinigtem Benzin betankt wurde.
10.) … persönliche Gegenstände beschädigt wurden bzw. verloren gingen (zusätzlicher Versicherungsschutz wird empfohlen).
11.) … das Fahrzeug festgefahren/eingeklemmt wurde und/oder aus schlammigen Gebieten gezogen/abgeschleppt werden muss.
12.) … das Fahrzeug von einem nicht im Mietvertrag registrierten Fahrer, einem Fahrer mit ungültigem Führerschein bzw. mit einem Führerschein auf Probe gefahren wurde.

Umbuchungen vor Reiseantritt:

Wenn innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugübernahme das Anmiet-/Abgabedatum geändert wird und sich der Anmietzeitraum verkürzt, wird keine Erstattung gewährt. Wenn innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugübernahme die Annahme-/Abgabestation geändert wird, werden dem Mieter die Kosten für den kurzfristigen Standortwechsel des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Wenn innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugübernahme eine günstigere Fahrzeugkategorie gewünscht wird, wird keine Erstattung gewährt. Bei Umbuchung auf eine höhere Fahrzeugkategorie wird dem Mieter die Differenz in Rechnung gestellt.

Umbuchungen nach Reiseantritt:
Die Änderung der Abgabestation ist nur mit Genehmigung von KEA Campers möglich. Es werden Kosten in Höhe von mind. AUD 750,- in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung ist ebenfalls nur mit Genehmigung von KEA Campers möglich. Die zusätzlichen Kosten werden nach Bestätigung seitens KEA Campers vor Ort gezahlt.

Stornierungsbedingungen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 120,-
29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 430,-     
21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 430,-    
14 - 8 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 430,-    
7 - 3 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 430,-    
2 - 1 Tag vor Reiseantritt & bei Nichtantritt der Reise: 80% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 430,-     
Am Tag der Anreise und bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

Bitte beachten Sie:
Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen KEA-Fahrzeugen. Tiere sind in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung fallen Kosten in Höhe von jeweils AUD 500,- für die Reinigung des Fahrzeugs an.
Alle Fahrzeugvermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der einzelnen Fahrzeuganbieter zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer aktuellen Preisliste. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Fahrzeuganbieter zur Folge haben, behält sich der einzelne Fahrzeuganbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.


 
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