Allgemeine Informationen

Mietstationen:
Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Ballina/Byron Bay, Cairns, Darwin, Melbourne, Perth, Sydney. Die Kat. Breezer ist in Alice Springs nicht verfügbar.

Mindestmietdauer:

Breezer: 3 Tage / Nomad, Warrior, Wanderer, Quattro, Off-Roader: 5 Tage. Ausnahme bei Fahrzeugannahme im Zeitraum 15.12.12 - 05.01.13: 7 Tage bzw. 10 Tage für Kat. Quattro.
Bei Fahrzeugannahme in Sydney während des Bathurst-Motorrennens und Fahrzeugannahme in Melbourne während des Phillip-Island-Motorradrennens (Zeiträume auf Anfrage) beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage für die Kat. Quattro. Während der Hochsaison kann sich die Mindestmietdauer ändern. Für Einwegmieten gelten besondere Bedingungen.

Langzeitmieten:
Bei Buchungen ab 21 Tagen Mietdauer: 8% Ermäßigung auf den Sparpreis (anteilig anwendbar auf den Basispreis, jedoch nicht auf das Smart Pack).

Mindestalter und Führerschein:
Breezer und Nomad: 18 Jahre. Warrior, Wanderer, Quattro und Off-Roader: 21 Jahre. Der Fahrer muss bei Anmietung einen gültigen nationalen Führerschein entweder zusammen mit einem internationalen Führerschein (ausgestellt im gleichen Land wie der nationale Führerschein) oder eine beglaubigte, englischsprachige Übersetzung des Führerscheins vorweisen. Führerscheine auf Probe sind nicht zugelassen.

Aufpreis für zusätzliche Fahrer:
Pro zusätzlichem Fahrer werden AUD 5,- pro Tag berechnet, jedoch max. AUD 150,- pro Fahrer/Anmietung. Im Smart Pack ist dieser Aufpreis bereits enthalten.

Transfer:
Der Transfer zu den Backpacker-Campervans-Stationen erfolgt in Eigenregie.

Öffnungszeiten der Mietstationen:
Brisbane, Sydney, Melbourne, Adelaide, Perth, Ballina/Byron Bay: September bis April: 07:30 - 16:00 Uhr / Mai bis August: 10:00 - 16:00 Uhr.
Alice Springs, Darwin, Cairns: Mai bis Oktober: 07:30 - 16:00 Uhr / November bis April: 10:00 - 16:00 Uhr
Alle Mietstationen sind am 25.12.12 geschlossen. Fahrzeugannahme/-abgabe ist bis eine Stunde vor Schließung möglich.

Mehrmalige Anmietungen:
Mehrfachmieten können miteinander kombiniert werden, um einen günstigeren Preis für einen längeren Zeitraum zu erhalten. Die Ermäßigung muss bei Buchung angefragt werden. Auch Anmietungen in Australien und Neuseeland können kombiniert werden, wenn die Reisezeiten innerhalb von 3 Monaten liegen. Die einzelnen Fahrzeugmieten müssen zur selben Zeit gebucht werden. Werden weitere Buchungen später getätigt, können diese nur kombiniert werden, wenn die einzelnen Anmietungen innerhalb von 3 Monaten erfolgen und die Reise noch nicht angetreten wurde. Erfolgen Fahrzeugabgabe und -annahme am gleichen Tag wird der geringere Tagesmietpreis für diesen Tag nicht berechnet. Für mehrmalige Anmietungen von mehr als 50 Tagen innerhalb eines Landes werden nur die max. Kosten für die Liability-Reduction-Zusatzversicherungen bzw. für das Smart Pack berechnet. Wenn zwei Fahrzeuganmietungen kombiniert werden, deren Preise für die Liability-Reduction-Zusatzversicherungen bzw. für das Smart Pack unterschiedlich sind, so werden die höheren Maximalkosten zu Grunde gelegt.

Verfügbarkeit der Fahrzeuge/Fahrzeugkategorien:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein sollte. Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs entstehen könnten, entfallen. Backpacker Campervans bestätigt lediglich eine Fahrzeugkategorie, keinen besonderen Fahrzeugtyp.

Fahrzeugabgabe:
Fahrzeuge müssen vollgetankt, mit voller Gasflasche (im Smart Pack enthalten bzw. bei Buchung der Pre Purchase Gas Option), in sauberem Zustand und mit entleertem Toiletten-/Abwassertank abgegeben werden. Ansonsten werden dem Mieter folgende Kosten berechnet:
- Kosten für Betankung und Auffüllen der Gasflasche
- Reinigungskosten (fallen auch bei unerlaubtem Rauchen im Fahrzeug an): AUD 220,-
- Entleeren von Toilettenkassette/Abwassertank: AUD 125,-
- Verspätete Rückgabe (ohne vorherige Genehmigung): vor Ort gültiger Tagespreis und zusätzlich täglich AUD 150,-

Kaution:
Ohne Zusatzversicherung / Spar- und Basispreis: AUD 3.500,- (bzw. AUD 5.000,- für Quattro und 4WD Off-Roader)*
Liability Reduction Option 1: AUD 1.500,- (bzw. AUD 2.500,- für Quattro und 4WD Off-Roader)*       
Liability Reduction Option 2 / Smart Pack: AUD 220,-  (bzw. AUD 500,- für 4WD Off-Roader)**
Die Kaution ist per Kreditkarte zu hinterlegen. Aus Sicherheitsgründen muss der Mieter auch gleichzeitig der Kreditkarten-Besitzer sein. Evtl. Verluste durch Währungsschwankungen und die Kreditkartengebühr werden nicht erstattet.
* Der Betrag der Kaution wird vom Konto abgebucht. Es ist darauf zu achten, dass das Konto bis zu der Höhe der Kaution gedeckt sein muss.
** Es wird ein Abdruck von der Kreditkarte genommen.

Kreditkarte:
Aufpreis für Kreditkartenzahlung: VISA & MasterCard 2%. Andere Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Reise-Regionen:
Australien besitzt ein ausgedehntes, gut ausgebautes Netz an asphaltierten Straßen. Ins Outback führen häufig nur Schotterpisten. In Australien herrscht Linksverkehr. Fahrzeuge mit Zweiradgetriebe dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur auf gepflasterten/geteerten Straßen gefahren werden. Allradfahrzeuge dürfen auch auf staatlich anerkannten unbefestigten Straßen gefahren werden. Ausgewählte Straßen/Regionen dürfen nur unter Berücksichtigung der Straßen-/Witterungsverhältnisse befahren werden.

Gebietsbeschränkungen:
Fahrzeuge mit Zweiradgetriebe dürfen nur auf gepflasterten/geteerten Straßen gefahren werden. Die einzige Ausnahme dafür sind staatlich anerkannte Straßen auf Kangaroo Island und gut erhaltene Wege mit einer Länge von weniger als 12 km zu ausgewiesenen Campingplätzen. Sollte der Weg zum Campingplatz länger als 12 km sein, kann eine Genehmigung durch Backpacker Campervans je nach Straßenverhältnissen, Wetterbedingungen und Entfernung erteilt werden. Allradfahrzeuge dürfen auch auf staatlich anerkannten unbefestigten Straßen gefahren werden. Fahrten auf folgenden Strecken/Gebieten sind generell verboten: Simpson Desert, Strzelecki Track, Gunbarrel Highway, Old Gunbarrel Highway, Cape York, Bungle Bungles, Oodnadatta Track, Birdsville Track, Tanami Track, Plenty Highway, Burke Development Road zwischen Chillagoe und Normanton, Savannah Way zwischen Normanton und Borroloola, Fraser Island, Finke Road zwischen Alice Springs und Oodnadatta, Central Arnhem Road, Arnhem Land im Allgemeinen, Gibb River Road, Canning Stock Route, Lost City im Litchfield Park, Boggy Hole im Finke Gorge Nationalpark und Old South Road zwischen Maryvale und Finke. Backpacker Campervan behält sich das Recht vor, die Nutzung der Fahrzeuge aufgrund von schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen in bestimmten Gebieten oder aufgrund der Entfernung zu bestimmten Zielen in Relation zur Mietdauer zu untersagen.

Schäden/Reparaturen:
Jegliche Probleme am/im Fahrzeug (z.B. Gerätefehler) müssen unverzüglich (spätestens bis 24h nach Auftreten des Problems) an den Vermieter gemeldet werden. Sollte dies versäumt werden, erlöschen jegliche Erstattungsansprüche. Kostenlose Notfall-Nummer: 1800 670 232. Reparaturen bis zu einer Höhe von AUD 200,- können ohne Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden und werden bei Nichtverschulden des Mieters nach Vorlage der Quittung bei Fahrzeugabgabe zurückerstattet. Sollten die Reparaturkosten AUD 200,- übersteigen, so ist vorher das Einverständnis des Vermieters einzuholen.

Verkehrsverstöße:
Verkehrsverstöße und nicht gemeldete Beschädigungen am Eigentum Dritter werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Zusätzliche Verwaltungskosten pro Vergehen: AUD 60,-.

Versicherungsfälle:
Verwaltungskosten pro Versicherungsfall mit Selbstbehalt: AUD 60,-.

Ausschlussbedingungen:
Der Versicherungsschutz erlischt und der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden/Kosten, wenn u.a. ...
1.) … das Fahrzeug am Unterboden und/oder Dach beschädigt wurde. Ausnahme: bei Abschluss der Zusatzversicherung Liability Reduction Option 2 bzw. bei Buchung des Smart-Packs, nicht jedoch nach Überschlagen des Fahrzeuges.
2.) … die Reifen und/oder die Windschutzscheibe beschädigt wurden. Ausnahme: bei Abschluss der Versicherung für Reifen und Windschutzscheibe bzw. bei Buchung des Smart Packs.  
3.) ... sich das Fahrzeug überschlug, ohne dass ein anderer Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt war (single vehicle roll-over). Ausnahme: bei Abschluss der Additional Protection Coverage.
4.) … das Fahrzeug bei Fahrten durch Wasser, z.B. Flüsse, überflutete Gebiete oder entlang des Strandes, beschädigt wurde.
5.) … persönliche Gegenstände beschädigt wurden bzw. verloren gingen (zusätzlicher Versicherungsschutz wird empfohlen).
6.) … das Fahrzeug mutwillig, z.B. durch Sitzen/Stehen auf der Motorhaube oder auf dem Dach, beschädigt wurde.
7.) … das empfohlene Maximalgewicht lt. Handbuch überschritten und das Fahrzeug zum Transport von für die Urlaubsreise ungeeigneten Gütern verwendet wurde.  
8.) … am Fahrzeug Schäden durch Schneeketten entstanden.
9.) ... das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen/Alkohol gefahren wurde.
10.) … das Fahrzeug mit falschem bzw. verunreinigtem Benzin oder Bio-Diesel betankt wurde.
11.) … das Fahrzeug festgefahren/eingeklemmt wurde und/oder aus schlammigen Gebieten gezogen/abgeschleppt werden muss.
12.) ... der Fahrzeugschlüssel verloren ging bzw. im Fahrzeuginnenraum eingeschlossen wurde.
13.) … das Fahrzeug mit mehr als der zulässigen Personenzahl gefahren wurde.
14.) … das Fahrzeug von einem nicht im Mietvertrag registrierten Fahrer, einem Fahrer mit ungültigem Führerschein bzw. mit einem Führerschein auf Probe gefahren wurde.

Umbuchung vor Reiseantritt:
Änderungen einer bereits bestehenden Buchung vor Annahme des Fahrzeugs führen zu einer Neuberechnung der Flexrate zum Tag der Änderung. Dies gilt für die Änderung der Fahrzeugkategorie, der Daten, der Annahme-/Abgabestation und die Verkürzung der Mietdauer. Bei Verlängerung der Mietdauer (Annahmedatum bleibt unverändert) bzw. bei der zusätzlichen Buchung des Smart Packs bleibt die bestehende Flexrate unverändert.

Umbuchung vor Reiseantritt:
Änderungen einer bereits bestehenden Buchung vor Annahme des Fahrzeugs führen zu einer Neuberechnung der Flexrate zum Tag der Änderung. Dies gilt für die Änderung der Fahrzeugkategorie, der Daten, der Annahme-/Abgabestation und die Verkürzung der Mietdauer. Bei Verlängerung der Mietdauer (Annahmedatum bleibt unverändert) bzw. bei der zusätzlichen Buchung des Smart Packs bleibt die bestehende Flexrate unverändert.

Umbuchung nach Reiseantritt:
Die Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Genehmigung von Backpacker Campervans und je nach Verfügbarkeit möglich. Der Aufpreis entspricht dem vor Ort gültigen Tagespreis und wird per Kreditkarte bezahlt. Die Kreditkartennummer muss telefonisch bei Bestätigung der Verlängerung angegeben werden. Sollte die Mietdauer eigenmächtig ohne Genehmigung von Backpacker Campervans verlängert werden, entstehen zusätzlich zum Tagesmietpreis Kosten in Höhe von AUD 150,- pro Tag. Auch die Änderung der Abgabestation ist nur mit Genehmigung von Backpacker Campervans möglich. Es werden Kosten von bis zu AUD 700,- in Rechnung gestellt.

Stornierungsbedingungen:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20%, mind. jedoch Euro 120,-
29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
7- 3 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
2 - 1 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
Am Reisetag bzw. bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.

Bitte beachten Sie:
Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen Fahrzeugen. Tiere (außer Blindenhunde) sind in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung fallen Kosten in Höhe von jeweils AUD 220,- für die Reinigung des Fahrzeugs an.
Alle Fahrzeugvermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der einzelnen Fahrzeuganbieter zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer aktuellen Preisliste. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Fahrzeuganbieter zur Folge haben, behält sich der einzelne Fahrzeuganbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.


 
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