Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 10 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.
Die Anzahlung ist zu dem auf der Buchungsbestätigung jeweils gesondert angegebenen Zeitpunkt zu entrichten. Die Restzahlung ist spätestens bis zum in der Rechnung / Bestätigung aufgeführten Datums vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf unser aufgeführtes Konto. Bei vermittelten Leistungen ist die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich.
Die Reiseunterlagen können in einer unserer Niederlassung entgegengenommen werden. Auf Wunsch und auf Risiko des Kunden können sie per Post - keine Einschreiben - verschickt werden. Andere Versandarten (z.B. Kurierdienste) gehen zu Lasten des Kunden.
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann gegebenenfalls nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen. Im Fall von Rücktritt und/oder Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenen Vermittlungsentgelts bestehen. Für einen Neuabschluss entsteht insoweit ein neuer Anspruch, es sei denn, dass wir die Umbuchung zu vertreten haben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung bei Explorer Fernreisen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir akzeptieren nur schriftliche Stornierungen. Sonderflüge sind von Explorer Fernreisen vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten besondere Bedingungen: Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur durch Explorer Fernreisen möglich. Bei allen Sonderflügen empfiehlt es sich, den Rück- bzw. Weiterflug vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich. Für den Rücktritt von einem Sonderflug gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaft, die den jeweiligen Tarifbestimmungen oder der Rechnung / Bestätigung zu entnehmen sind. Bitte beachten Sie, dass die Rücktrittskosten bei bestimmten Tarifen bis zu 100% des Flugpreises betragen können. Alle Rücktrittskosten gelten grundsätzlich pro Person bzw. pro Flugschein. Die Bearbeitungskosten im Falle von Rücktritt oder Umbuchung sind sofort fällig.
Wir empfehlen bei Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und zusätzlichem Reiseschutz aus dem Angebot der Europäischen Reiseversicherung AG.
Die Informationen für Einreisebestimmungen bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Teilnehmers begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Teilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind. Bitte beachten Sie, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen durch staatliche Behörden besteht. Explorer Fernreisen wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Teilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir empfehlen, sich selbst wegen eventueller Änderungen der Bestimmungen in seinem Ziel- oder Transitland bei den zuständigen Botschaften oder konsularischen Vertretungen zu informieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlene Infektions- und Impfschutz- sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden Thromboserisikos. Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ergeben sich wegen der genannten Vorschriften oder Empfehlungen Schwierigkeiten, die die Teilnahme an der gebuchten Reise verhindern oder beeinträchtigen, ist der Reiseteilnehmer nicht zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
Beachten Sie bitte die aktuelle Hinweise unter Länderinformationen